
Gute Nachrichten für Familien: Der Kinderzuschlag wurde angehoben! Bis zu 297 Euro pro Kind sind möglich – eine echte Entlastung.
Foto: Boris Roessler/Symbolbild
Bis zu 300 Euro pro Kind: Mega-Zuschuss für Familien unter diesen Bedingungen
Familien können sich freuen: Der Kinderzuschlag wurde erhöht und bietet jetzt bis zu 297 Euro pro Kind – doch es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Zuschüsse von bis zu 297 Euro pro Kind
Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen, können aufatmen: Es gibt neue Zuschüsse für Eltern, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Neben Wohngeld ist auch der Kinderzuschlag eine wertvolle Ergänzung. Er wurde ab diesem Jahr angehoben und bietet jetzt bis zu 297 Euro pro Kind. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Eltern als Paar mindestens 900 Euro und bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro beträgt. Der berichtete unter anderem karlsruher-insider.de.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Eltern können den Zuschlag nur beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Zudem muss das Kind im Haushalt der Eltern leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein. Auch eigenes Einkommen des Kindes ist ein Ausschlusskriterium. Eine weitere Voraussetzung: Die Familie muss für das Kind Kindergeld beziehen.
Finanzielle Entlastung von bis zu 300 Euro
Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags stehen Familien jetzt zusätzliche Mittel zur Verfügung, die sich spürbar auf das Haushaltsbudget auswirken können. Je nach Konstellation kann das Plus sogar über 300 Euro betragen. Dabei bleiben die bisherigen Regelungen größtenteils bestehen. Einzige größere Änderung ist die Anhebung des maximalen Betrags auf 297 Euro pro Kind.
Politik plant weitere Veränderungen
Die Abschaffung des Kinderzuschlags sowie des Kindergeldes war ursprünglich vorgesehen. Dennoch bleibt vorerst alles unverändert, bis die Bundesregierung neue Reformen einführt. (dm)