Dürfen Arbeitgeber Bonuszahlungen einfach streichen? Diese Frage ist im Arbeitsrecht geklärt.

Wann Beschäftigte Anspruch auf einen Bonus haben

Foto: Christin Klose

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So bekommst du deinen Bonus: Wann Arbeitgeber zahlen müssen

25. April 2025 // 17:00

Viele freuen sich über Boni vom Arbeitgeber – was, wenn sie plötzlich wegfallen? Ein Blick ins Arbeitsrecht klärt auf.

Bonuszahlungen sind für viele Beschäftigte ein fester Bestandteil ihres Gehalts. Sie motivieren, belohnen Leistung – und werden oft fest eingeplant. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen plötzlich einstellt? Laut Arbeitsrechtsexpertin Ulrike Kolb aus Berlin kommt es auf die Vereinbarungen an.

Bonuszahlungen oft im Arbeitsvertrag geregelt

In der Regel sind Boni als Einmalzahlungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben – inklusive Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Anspruch besteht. Sind diese erfüllt, ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, den Bonus auszuzahlen. Änderungen sind nur in Abstimmung mit dem Beschäftigten möglich.

Regelmäßigkeit schafft Verpflichtung

Auch wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, kann sich ein Anspruch ergeben – und zwar durch sogenannte betriebliche Übung. Hat der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge denselben Bonus gezahlt, in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt, kann daraus ein dauerhafter Anspruch entstehen.

Achtung bei freiwilliger Zahlung

Kein Anspruch besteht, wenn der Arbeitgeber die Zahlung ausdrücklich als freiwillig deklariert hat – etwa im Gehaltszettel oder einem Begleitschreiben. Damit macht er deutlich, dass künftige Zahlungen nicht garantiert sind.

Rechtslage genau prüfen

Ob ein Anspruch besteht, sollte im Einzelfall genau geprüft werden – idealerweise mit juristischer Unterstützung. Ulrike Kolb, Fachanwältin für Arbeitsrecht, empfiehlt: „Beschäftigte sollten die Formulierungen in ihren Verträgen und Gehaltsnachweisen genau lesen.“


Dieser Text wurde erstmals am 18.April 2025 veröffentlicht. (dpa/vk)