Die Kamera einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung während einer Verkehrskontrolle.

Vorsicht, Blitzer! In Deutschland dürfen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen Tempo-Kontrollen stattfinden.

Foto: Sebastian Willnow/Symbolbild

Tipps

Darf nachts geblitzt werden? Das müsst ihr über Tempo-Kontrollen wissen!

19. Januar 2025 // 15:00

Blitzer-Regeln im Vergleich: Abstände zum Schild, erlaubte Tarnungen und die Rolle der Hersteller – so unterschiedlich sind die Vorgaben in Deutschland.

Tempolimits auf Deutschlands Straßen dienen der Sicherheit. Doch was viele nicht wissen: Wo und wie geblitzt wird, ist genau geregelt. Die Standorte und Messungen unterliegen Richtlinien, die von den Bundesländern festgelegt werden. Auch getarnte Blitzer oder Messungen bei schlechten Wetterbedingungen sind erlaubt, ebenso Messungen in Kurven, wenn die Technik dafür geeignet ist.

Mindestabstand zum Verkehrsschild


Ein häufig geregelter Punkt ist der Mindestabstand zwischen einem Verkehrszeichen und der Messanlage. In vielen Bundesländern muss dieser Abstand zwischen 150 und 200 Metern liegen, um den Fahrern ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Geschwindigkeit zu geben. Ausnahmen gelten jedoch an besonderen Gefahrenstellen.

Dürfen Blitzer getarnt werden?


Die Frage, ob Blitzer „versteckt“ werden dürfen, wird ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Während Bayern natürliche Tarnungen, wie Büsche oder Bäume, erlaubt, sind künstliche Tarnungen, etwa durch Netze, nicht zulässig. Andere Bundesländer verzichten ganz auf solche Vorgaben. Das sorgt für regionale Unterschiede, die bei der Verkehrsüberwachung eine Rolle spielen.

Hersteller-Vorgaben für Blitzer


Neben den Regelungen der Bundesländer müssen auch die Gebrauchsanweisungen der Messgeräte-Hersteller beachtet werden. Diese legen fest, wie das Gerät genau aufgestellt werden muss, welche Tests vor Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Es kann sogar vorkommen, dass eine vom Bundesland erlaubte Tarnung durch die Vorgaben des Herstellers untersagt ist. (dm)

Quelle: ADAC