
Wer im Minijob mal mehr, mal weniger arbeitet, muss auf den Jahresverdienst achten. Eine neue Regelung bringt mehr Flexibilität.
Foto: Monika Skolimowska/Symbolbild
Diese Minijob-Regel gilt seit Jahresbeginn: Was jetzt plötzlich anders läuft
Viele Minijobber haben unregelmäßige Einsätze – das hat der Gesetzgeber berücksichtigt und neue Regeln für den Jahresverdienst geschaffen.
Diese Minijob-Regel gilt jetzt
Die Arbeit in einem Minijob ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden: Seit Jahresbeginn dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen.
Viele Beschäftigte im Minijob aber haben schwankende Arbeitszeiten - und sind mal mehr, mal weniger Stunden pro Monat tätig. Dann ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6672 Euro (12 Monate x 556 Euro) beträgt. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.
Das bedeutet die Minijob-Regel konkret
Die Minijob-Zentrale gibt ein Beispiel: So kann es sein, dass eine Minijobberin in acht Monaten 590 Euro verdient, in vier Monaten aber nur 460 Euro. Ihr Gesamtverdienst liegt mit 6560 Euro dann unter der jährlichen Verdienstgrenze - das Minijob-Verhältnis ist nicht gefährdet, der Arbeitgeber muss nicht reagieren.
Diese wichtige Ausnahmeregelung gilt
Ausnahmen gelten laut der Minijob-Zentrale außerdem bei unvorhersehbarem (zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung) und gelegentlichem Überschreiten (in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, also einem Zeitraum von zwölf Monaten) der Verdienstgrenze. Der Verdienst in diesen Monaten dürfe jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1112 Euro – nicht überschreiten. (dpa/dm)