Mehrere Banknoten stecken in einem Glasgefäß. Seit 2025 gilt eine neue Minijob-Regel.

Für Minijobber gilt seit 2025 eine neue Regel. Sie dürfen mehr nun mehr Geld verdienen.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/Symbolbild

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Diese neue Minijob-Regel gilt seit Jahresbeginn! Das hat sich jetzt geändert

8. Mai 2025 // 08:00

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Minijobs die neue Verdienstgrenze. Unter bestimmten Umständen darf es monatlich aber auch mal mehr sein.

Neue Minijob-Regel gilt jetzt

Wer einen Minijob hat, ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden: Seit Jahresbeginn dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen.

Viele Beschäftigte im Minijob aber haben schwankende Arbeitszeiten - und sind mal mehr, mal weniger Stunden pro Monat tätig. Dann ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6672 Euro (12 Monate x 556 Euro) beträgt. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.

Das bedeutet die neue Regel konkret

Die Minijob-Zentrale gibt ein Beispiel: So kann es sein, dass eine Minijobberin in acht Monaten 590 Euro verdient, in vier Monaten aber nur 460 Euro. Ihr Gesamtverdienst liegt mit 6560 Euro dann unter der jährlichen Verdienstgrenze - das Minijob-Verhältnis ist nicht gefährdet, der Arbeitgeber muss nicht reagieren.

Wichtige Ausnahmeregel

Ausnahmen gelten laut der Minijob-Zentrale außerdem bei unvorhersehbarem (zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung) und gelegentlichem Überschreiten (in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, also einem Zeitraum von zwölf Monaten) der Verdienstgrenze. Der Verdienst in diesen Monaten dürfe jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1112 Euro – nicht überschreiten. (dpa/dm)