Wer sicher durch die Radsaison will, sollte Regeln kennen: Die ARAG zeigt, wie Radler sicherer unterwegs sind.

Sicher durch die Radsaison: So schützt man sich auf zwei Rädern

Foto: Hendrik Schmidt

Tipps

Fahrradfahren mit Köpfchen: Regeln, Schutz und Pflichten

25. April 2025 // 06:00

Die ARAG Experten haben Sicherheitstipps für Radfahrer zusammengestellt – vom Helm bis zur StVZO-konformen Beleuchtung.

Die Radsaison läuft auf Hochtouren und vielerorts starten Aktionen wie das Stadtradeln. Auch in Bremerhaven schwingen sich wieder viele auf den Sattel. Laut ARAG gibt es rund 89 Millionen Fahrräder in Deutschland – Grund genug, um sich intensiv mit der Sicherheit auf dem Rad zu beschäftigen. Die Experten geben dazu wertvolle Hinweise, wie man Unfälle vermeidet und sich gesetzeskonform verhält.

Vorsicht mit Kopfhörern und Handys

Zentraler Punkt: gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Radler sollten Kopfhörer nur dezent nutzen, damit sie ihre Umgebung noch wahrnehmen. Auch das Handy hat während der Fahrt nichts in der Hand zu suchen – genau wie beim Autofahren. Beide Hände gehören an den Lenker, außer beim Handzeichen.

Sicherheitsabstände und neue Regeln

Autofahrer müssen beim Überholen innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter Abstand zu Radfahrern halten. Besonders bei Lkw gilt Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen in der Stadt – das reduziert das Risiko durch den toten Winkel. Auf Schutzstreifen herrscht absolutes Halteverbot. Wichtig: Ein rundes Schild mit rotem Rand und Symbolen für Pkw, Rad und Motorrad verbietet das Überholen von Radfahrern.

Alkohol, Cannabis und die StVO

Ab 1,6 Promille begeht man auf dem Fahrrad eine Straftat. Doch auch ab 0,3 Promille kann es bei auffälligem Verhalten ein Bußgeld geben. Beim Cannabiskonsum gibt es noch keinen offiziellen Grenzwert für Radfahrer – sicher ist aber: Wer unsicher fährt, wird belangt.

Technische Ausstattung und Helmpflicht

Zwei getrennte Bremsen, festes Licht, Reflektoren und eine funktionierende Klingel – das schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrräder im Straßenverkehr vor. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, raten die ARAG Experten dringend dazu – insbesondere für Kinder, bei denen ein gut sitzender Helm Leben retten kann. (pm/vk)