
Ein alter und neuer Führerschein liegen auf einem Tisch. (zu dpa «Erste Frist für Umtausch alter Führerscheine läuft ab») +++ dpa-Bildfunk +++
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Führerschein-Umtausch im Cuxland: Diese Fristen gelten
Im Kreis Cuxhaven werden weiterhin die Führerscheine getauscht. Für den Umtausch gelten unterschiedliche Fristen.
Rechtzeitig Termin bei Gemeinde machen
Weiterhin läuft die Führerschein-Umtausch-Aktion bei den Führerscheinstellen auch im Landkreis Cuxhaven. Je nach Geburts- bzw. Ausstellungsdatum sind die Fristen zum Tausch unterschiedlich. Frühzeitig soll in der Tauschphase ein Termin bei der jeweiligen Wohnortgemeinde vereinbart werden.
Führerscheine sollen einheitlich sein
Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die Fristen lauten:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
• 2008: bis 19. Januar 2029
• 2009: bis 19. Januar 2030
• 2010: bis 19. Januar 2031
• 2011: bis 19. Januar 2032
• 2012: bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.