
2025 müssen einige Autofahrer ihren alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen.
Foto: Arne Dedert
Führerschein-Umtausch: Wer bis Januar 2025 handeln muss
Führerschein-Umtausch startet: Wer nach 1971 geboren ist und einen alten Führerschein besitzt, muss bis Januar 2025 handeln. Alle Infos zu Kosten und Ablauf!
Führerscheinbesitzer aufgepasst: Alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach umgetauscht werden. Für den Prozess wurde eine Staffelung eingeführt, wie Bild. de bereits berichtete.
Das ist zu beachten
Wer nach 1971 geboren ist und dessen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Ältere Jahrgänge, etwa vor 1953 Geborene, dürfen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 behalten.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, haben bereits ein Ablaufdatum nach 15 Jahren und müssen dann umgetauscht werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wer den Umtausch vergisst, riskiert bei einer Polizeikontrolle eine Verwarnung und ein Bußgeld von 10 Euro. Im Ausland kann der alte Führerschein jedoch größere Probleme bereiten. Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven empfiehlt daher, rechtzeitig zu handeln.
So läuft der Umtausch ab
Zum Umtausch benötigen Sie Ihren alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis oder Pass sowie ein aktuelles Passfoto. Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, ist eine Abschrift der Führerscheinstelle erforderlich, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Umtauschkosten beginnen bei 25 Euro.