Autos, Wohnmobile und Transporter auf einer Autobahn im Stau.

Explosionen vermeiden: Ab Juni wird die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen zur Pflicht.

Foto: Jonas Walzberg

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Neue Regeln für Wohnmobile und Wohnwagen: Ab Juni drohen teure Bußgelder

7. Mai 2025 // 07:57

Ab Juni 2025 ist Schluss mit der Freiwilligkeit: Wer in seinem Camper kochen oder heizen will, braucht den Nachweis über eine bestandene Prüfung – sonst drohen teure Bußgelder.

Pflichtprüfung für Gasanlagen in Wohnmobilen ab Juni 2025

Ab dem 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen in Deutschland verpflichtend. Wer mit Flüssiggas kocht, heizt oder kühlt, benötigt künftig einen gültigen Prüfbescheid über eine bestandene Flüssiggasprüfung. Die neue Vorschrift wurde als eigener Paragraf in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen – unabhängig von der regulären TÜV-Hauptuntersuchung.

Ziel ist es, Unfälle durch defekte Gasanlagen zu vermeiden – in den letzten Jahren kam es mehrfach zu Explosionen und Bränden durch austretendes Gas.

Frist läuft bis 19. Juni – sonst droht Bußgeld

Camper haben noch bis Mitte Juni 2025 Zeit, ihre Flüssiggasanlagen prüfen zu lassen. Danach wird es teuer: Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro drohen, je nach Länge der Fristüberschreitung. Auch neue Fahrzeuge oder reaktivierte Wohnwagen müssen vor der ersten Nutzung geprüft werden.

Die Gasprüfung selbst ist mit 40 bis 80 Euro vergleichsweise günstig und dauert 20 bis 45 Minuten. Sie muss alle zwei Jahre wiederholt werden.

Häufige Fragen zur neuen Gasprüfung ab Juni 2025

Ab wann gilt die neue Gasprüfungspflicht?

Die neue Pflicht zur Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen tritt am 19. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum muss ein gültiger Prüfbescheid vorgelegt werden können.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen zum Kochen, Heizen oder Kühlen. Auch neu zugelassene oder reaktivierte Fahrzeuge müssen geprüft werden.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß?

Wer die Prüfung nicht rechtzeitig durchführen lässt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen – abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.

Wie oft muss die Gasprüfung wiederholt werden?

Die Prüfung muss alle zwei Jahre wiederholt werden – unabhängig von der regulären TÜV-Hauptuntersuchung.

Wo kann ich die Gasprüfung durchführen lassen?

Die Prüfung darf nur von anerkannten Fachleuten durchgeführt werden – z. B. beim ADAC oder über Sachverständige, die beim Deutschen Verband Flüssiggas gelistet sind. Auch in Bremerhaven und Umgebung gibt es entsprechende Prüfstellen.

Wie viel kostet die Gasprüfung?

Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 40 und 80 Euro. Die Prüfung dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten.

ADAC und Prüfstellen helfen – auch zwischen Weser und Elbe

Durchgeführt wird die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen nur von anerkannten Fachleuten. Dazu zählen neben freien Sachverständigen auch ADAC-Prüfzentren. Auf den Websites des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) und des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) finden sich passende Anlaufstellen – auch für Bremerhaven, Cuxhaven, Bremervörde und umzu.

ADAC warnt: Sicherheit geht vor

Die Regelung erhält Unterstützung vom ADAC, der in den letzten Jahren immer wieder auf Risiken aufmerksam gemacht hatte. ADAC-Camping-Experte Martin Zöllner betont: „Am meisten gewinnen die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub.“

Fazit: Jetzt prüfen lassen und sicher reisen

Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen ab Sommer 2025 unterwegs sein möchte, sollte jetzt einen Prüftermin vereinbaren. So lassen sich nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch das eigene Sicherheitsgefühl auf Reisen stärken.