ARCHIV - 28.10.2014, Niedersachsen, Hannover: Drei geschnitzte Halloweenkürbisse werden mit Kerzen von innen beleuchtet. (zu dpa: «Mehr Geld für Spuk: Handel hofft auf Halloween») Foto: Ole Spata/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Regeln sind an Halloween zu beachten

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Tipps

Halloween-Streiche und Verkleidungen: Was erlaubt ist und was nicht

28. Oktober 2024 // 09:46

Halloween-Spaß ist mit Vorsicht zu genießen: Streiche wie Eierwerfen können ernste Folgen haben, daher sollten Eltern die Regeln mit ihren Kindern besprechen. Zudem sollten verkleidete Autofahrer bestimmte Vorschriften beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Halloween-Streiche und Sachbeschädigung

Halloween-Scherze sind für viele ein fester Bestandteil der Feierlichkeiten, jedoch sind einige Streiche auch strafbar. Es wird vor Streichen gewarnt, die das Eigentum anderer beschädigen – wie das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen oder das Beschmieren von Autos. Solche Handlungen gelten als Sachbeschädigung und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kinder und Jugendliche sind hier keine Ausnahme: Zwar werden sie nicht strafrechtlich belangt, doch sie oder ihre Eltern können zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Gefährliche Streiche und ernste Konsequenzen

Zu den besonders problematischen Streichen gehört laut www.ndr.de das Herausheben von Gullydeckeln, was als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gilt und mit harten Strafen geahndet wird. Die Polizei appelliert daher an Eltern, ihre Kinder über die möglichen Konsequenzen aufzuklären. Auch wenn Halloween Spaß machen soll, werden oft Grenzen überschritten, die hohe Kosten für die Erziehungsberechtigten bedeuten können.

Verkleidet Auto fahren: Erlaubt, aber mit Einschränkungen

Für viele gehört auch das Autofahren im Halloween-Kostüm zur Feier dazu. Grundsätzlich ist dies erlaubt, jedoch dürfen Sicht und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt sein. Große Masken oder voluminöse Kostüme, die das Sichtfeld oder das Hören erschweren, sind daher nicht erlaubt und können Bußgelder nach sich ziehen. Der ADAC weist darauf hin, dass schon ein leicht eingeschränktes Blickfeld zu einem Bußgeld von mindestens 10 Euro führen kann.

Vermummung und Schuhwahl beachten

Eine vollständige Verhüllung des Gesichts ist am Steuer ebenfalls nicht erlaubt, da der Fahrer für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben muss. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem sollten auch Halloween-Fans auf geeignetes Schuhwerk achten: Übergroße Monsterfüße oder andere unpraktische Schuhe erschweren die Bedienung der Pedale und können bei Unfällen zur Mithaftung führen. Der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt daher, sich erst am Zielort umzuziehen oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Halloween sicher feiern

Sowohl für Kinder als auch Erwachsene gilt: Halloween soll eine Freude sein, ohne dabei andere zu gefährden oder Eigentum zu schädigen. Mit etwas Rücksicht und der Einhaltung der geltenden Regeln können böse Überraschungen und Bußgelder vermieden werden. (ndr/dpa/vk)