Tannenbaum mit Lichterkette

Kerzen sollten weit weg vom Tannenbaum bleiben.

Foto: Katharina Gebauer

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Niedersachsen & Bremen

Hausratversicherung verweigert Zahlung nach Brand durch Wunderkerzen

17. Dezember 2024 // 11:03

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum? Ein Gerichtsurteil zeigt, wie schnell grobe Fahrlässigkeit teuer werden kann. Haus & Grund gibt wichtige Sicherheitstipps.

Das Anzünden von Wunderkerzen im Weihnachtsbaum kann teure Folgen haben, wie ein Urteil des Landgerichts Offenburg zeigt. Haus & Grund Niedersachsen warnt, dass grob fahrlässiges Verhalten die Leistungsfreiheit der Hausratversicherung auslösen kann.

Brandschaden durch Wunderkerzen

Im konkreten Fall hatten Wunderkerzen, die laut Packungsaufschrift nur im Freien verwendet werden dürfen, einen Wohnungsbrand ausgelöst. Nach Angaben von Dr. Hans Reinold Horst, Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen, entflammten die Wunderkerzen zunächst die Weihnachtsbaumdekoration und dann eine Figur der Weihnachtskrippe. Von dort breitete sich das Feuer rasch im Wohnzimmer aus.

Versicherung verweigert Zahlung

Das Landgericht Offenburg urteilte, dass das Entzünden der Wunderkerzen in der Wohnung grob fahrlässig war. Die Hausratversicherung, die von der geschädigten Partei in Anspruch genommen wurde, berief sich erfolgreich auf diesen Punkt und verweigerte die Zahlung des Schadens. Der Hinweis auf der Verpackung der Wunderkerzen machte die Konsequenz deutlich: „Nur im Freien verwenden.“

Sicherheitstipps von Haus & Grund

Um Brände zu vermeiden, gibt Haus & Grund Niedersachsen klare Empfehlungen: Bei echten Kerzen sollten immer genügend Abstand zu Zweigen und Dekoration gehalten und brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Auch der Einsatz geeigneter Löschmittel in der Nähe des Weihnachtsbaums wird angeraten.

Warnhinweise beachten

Besonders wichtig ist es, die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise auf allen Deko-Artikeln genau zu lesen und strikt zu befolgen. Wer diese missachtet, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern im Schadensfall auch den Versicherungsschutz. (pm)