
Sommerhitze kann uns im Joballtag ganz schön zu schaffen machen. Wozu Arbeitgeber dann verpflichtet sind - und bis wann Beschäftigte trotz allem weiterarbeiten müssen.
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Hitzefrei im Job? Was du an heißen Tagen wirklich erwarten darfst
Hitze im Job kann gefährlich werden – von Kopfschmerzen bis Kreislaufproblemen. Was Arbeitgeber tun müssen, wenn das Thermometer steigt, und welche Rechte Beschäftigte wirklich haben.
Bei Hitze zu arbeiten kann für Beschäftigte nachlassende Konzentration, Kopfschmerzen oder Übelkeit bedeuten – egal ob im Büro, in der Produktionshalle oder auf der Baustelle. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen dafür sorgen, dass der Arbeitsalltag erträglich bleibt. Doch wozu sind sie verpflichtet?
Bekommen Beschäftigte Hitzefrei?
Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Auch eine klimatisierte Arbeitsumgebung können Beschäftigte nicht einfordern. Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber aber für Bedingungen sorgen, bei denen keine Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt gesundheitlich zuträgliche Temperaturen. Die technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert das durch beispielhafte Maßnahmen.
Wie heiß darf es am Arbeitsplatz maximal sein?
„In Arbeits- und Sozialräumen sollte die Temperatur plus 26 Grad nicht überschreiten“, sagt Lea Deimel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ist es draußen wärmer und besteht ein Schutz gegen Sonneneinstrahlung, darf auch innen mehr als 26 Grad herrschen.
Wie muss der Arbeitgeber schützen?
Es gelten drei Schwellenwerte: über 26, über 30 und über 35 Grad. Laut TOP-Prinzip haben technische (T) Vorrang vor organisatorischen (O) und personenbezogenen Maßnahmen (P). Der Arbeitgeber muss bei einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ermitteln.
- Über 26 Grad: Schutzmaßnahmen sind ein Soll, z. B. Ventilatoren oder frühe Lüftung. Auch Gleitzeit, gelockerte Kleiderordnung oder Getränke sind denkbar.
- Über 30 Grad: Maßnahmen sind Pflicht. Dazu gehören Sonnenschutz, Jalousien oder Klimageräte.
- Über 35 Grad: Ohne spezielle Maßnahmen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung ist der Raum nicht als Arbeitsort geeignet – solche Lösungen kommen meist nur in Produktionshallen vor.
Darf ich selbst aktiv werden?
Spontane Eigeninitiativen wie früherer Arbeitsbeginn oder eigene Ventilatoren sind nicht empfehlenswert. Besser ist es, das Gespräch mit der Führungskraft zu suchen. Auch Kleiderregeln darf man nicht eigenmächtig missachten. Das Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Rücksprache kann eine Abmahnung zur Folge haben. Nur wenn akute Gesundheitsgefahr besteht und der Arbeitgeber nicht reagiert, darf die Arbeit eingestellt werden.
Was gilt für Arbeit im Freien?
Auch UV-Strahlung und Ozonbelastung sind Risiken. Arbeitgeber müssen Maßnahmen wie zusätzliche Pausen, Schattenplätze oder mobile Ventilatoren bereitstellen. Bei großer Hitze sollten schwere Tätigkeiten in die Morgenstunden verlegt werden. Auch Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnencreme gehören dazu.
Und wenn nichts passiert?
Dann sollten sich Beschäftigte an die Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsrat oder die Aufsichtsbehörde wenden. (dpa/axt)