
Wer neben dem Studium arbeitet, muss auf Arbeitszeit, Einkommen und Versicherungen achten.
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Jobben im Studium: Wann es finanziell hilft – und wann es richtig teuer werden kann
Studium und Nebenjob? Das geht – aber es gibt klare Grenzen bei Arbeitszeit, Einkommen und Versicherung. Was Studierende beachten müssen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Viele Studenten arbeiten neben dem Studium – erlaubt ist das bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Dann gelten sie als Werkstudierende und sind von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite mitteilt. In der vorlesungsfreien Zeit darf mehr gearbeitet werden, aber nur zeitlich befristet, sonst entfällt der Werkstudentenstatus.
Einkommen im Blickpunkt
Wichtig ist auch das Einkommen: Wer über 556 Euro im Monat verdient, muss sich gegebenenfalls selbst krankenversichern. Die Familienversicherung gilt nur bis zum 25. Lebensjahr und nur bei niedrigem Einkommen (zum Beispiel Minijob). Die studentische Krankenversicherung kostet aktuell rund 123 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung.
BAföG: Einkommensgrenze und Abzüge
Bei BAföG zählt das Einkommen ebenfalls: Wer mehr als 556 Euro verdient, muss laut Verbraucherzentrale mit Abzügen rechnen. Stipendiaten oder Geförderte durch Bildungsfonds sollten sich vor Aufnahme eines Jobs mit dem Förderwerk abstimmen.
Selbstständige Tätigkeiten für Studenten
Auch eine selbstständige Tätigkeit ist möglich, etwa als Grafikdesigner oder Musiklehrer – solange sie nebenberuflich ist und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt. (pm/axt).