
Ist ein jüngeres Kind krank, müssen Eltern es meist selbst betreuen und können nicht arbeiten. Aber was ist dann mit dem Gehalt? Die wichtigsten Infos rund ums Kinderkrankengeld.
Foto: Christin Klose/Symbolbild
Kind krank? Unter diesen Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld
Kind krank? Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld! Wer es bekommt, wie viele Tage es gibt und was beachtet werden muss – hier gibt‘s den Überblick.
Kinderkrankengeld: Wer Anspruch hat und wie lange es gezahlt wird
Grippe, Corona oder Atemwegsinfekt: Viele Schulkinder in Deutschland sind derzeit krank, wie es in einem Bericht des Robert Koch-Instituts heißt. Das stellt auch berufstätige Eltern vor Herausforderungen - besonders jüngere Kinder brauchen viel Betreuung, wenn sie sich nicht gut fühlen. Damit es nicht zu finanziellen Einbußen kommt, wenn Eltern deshalb nicht arbeiten können, gibt es das Kinderkrankengeld. Wer hat Anspruch? Ein Überblick.
So hoch ist das Kinderkrankengeld
Das Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes, umgangssprachlich auch Kinderkrankengeld genannt, ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenkassen. Sie greift, wenn Eltern wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können und deshalb Verdienstausfälle haben.
In der Regel beläuft sich das Kinderkrankengeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreffenden Elternteils. Haben Arbeitnehmende in den letzten zwölf Monaten vor der Erkrankung des Kindes eine Einmalzahlung wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten, geht man von 100 Prozent des Nettogehalts aus.
In diesem Fall besteht Anspruch auf das Kinderkrankengeld
„Kinderkrankengeld gibt es nur für gesetzlich Versicherte“, sagt Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nur wer selbst ebenfalls mit Anrecht auf Krankengeld versichert sei, könne auch Kinderkrankengeld beziehen. Ebenso wie das Elternteil muss auch das betreffende Kind gesetzlich versichert sein. Privat versicherte Personen haben hingegen keinen Anspruch auf adäquate Leistungen. Beamte bekommen laut der Expertin in der Regel Sonderurlaub.
Ebenfalls wichtig: Das Kind muss noch unter zwölf Jahre alt sein. Ausnahmen sind behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder, für die keine Altersgrenze gilt.
„Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn es tatsächlich einen Entgeltausfall durch die Betreuung eines erkrankten Kindes gibt und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung sicherstellen kann“, sagt Petra Heinevetter.
Das gilt es zu beachten
Wichtig ist der Nachweis über die Erkrankung des Kindes. Dafür stellt die Kinderarztpraxis eine Bescheinigung aus, die an den Arbeitgeber und die jeweilige Krankenkasse des betreuenden Elternteils übermittelt werden muss.
Muss ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in eine Klinik aufgenommen werden, besteht ebenso Anspruch auf Kinderkrankengeld. Und zwar so lange, wie die Mitaufnahme dauert. Bei Kindern unter neun Jahren braucht es dafür keine Begründung. „Ist das Kind schon älter, muss die Klinik bestätigen, dass es medizinisch notwendig ist, ein Elternteil aufzunehmen“, sagt Petra Heinevetter.
So viele Kinderkrankentage darf man geltend machen
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können für das Jahr 2025 je gesetzlich versichertem Kind Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage beantragen. Alleinerziehende dürfen bis zu 30 Tage pro Kind Krankengeld beziehen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. (dpa/dm)