
Mehr Unterstützung für Familien: Anspruch und Antrag einfach erklärt
Foto: Monika Skolimowska
Einfacher Antrag online: Zuschuss für Familien bringt bis zu 297 Euro pro Kind
Familien mit geringem Einkommen können Kinderzuschlag erhalten. So wird der Antrag gestellt und das sind die Voraussetzungen.
Wer in Deutschland Kindergeld erhält und dessen Einkommen nicht ganz für den Unterhalt der Familie reicht, kann zusätzlich Kinderzuschlag beantragen. Die Zahlung erfolgt für sechs Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Familienkasse prüft dabei regelmäßig, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen sofort gemeldet werden.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Kind unter 25 Jahre alt, unverheiratet und im gemeinsamen Haushalt lebt. Zudem muss das Bruttoeinkommen bei mindestens 900 Euro für Paare und 600 Euro für Alleinerziehende liegen. Entscheidend ist auch, dass durch Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld der Bedarf der Familie gedeckt werden kann.
Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags
Pro Kind können Eltern bis zu 297 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Der Sofortzuschlag ist bereits enthalten. Gibt es mehrere Kinder, wird ein Gesamtbetrag überwiesen, meist an die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit dem Kindergeld an festen Terminen. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen.
Kinderzuschlag schnell und bequem online beantragen
Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt und kann inzwischen einfach online auf www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden. Mit einer Bund-ID ist es sogar möglich, den Antrag digital ohne Unterschrift einzureichen. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich unkompliziert mit dem Online-Tool „KiZ-Lotse“ überprüfen. (vk)