
Wenn du Probleme bei der Steuer hast, solltest du wissen, was ein Steuerberater kostet.
Foto: Marco Baass
Kosten-Stopp! So viel darf ein Steuerberater maximal kosten
Wer seine Steuererklärung nicht selbst machen will, zahlt für den Service – oft mehrere Hundert Euro, wie ein Rechenbeispiel zeigt.
Steuerberaterkosten: Wovon sie abhängen
Viele Menschen greifen lieber zum Telefon als zur Steuersoftware – und beauftragen einen Steuerberater. Doch was kostet dieser Service eigentlich? Zwei zentrale Faktoren bestimmen das Honorar: die Höhe der Einkünfte und der Aufwand für die Bearbeitung.
So wird die Gebühr berechnet
Die gesetzliche Grundlage liefert die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie sieht für die Einkommensteuererklärung einen Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10 der sogenannten vollen Gebühr vor. Diese „volle Gebühr“ richtet sich nach dem Gegenstandswert – also den Einkünften. Bei durchschnittlichem Aufwand wird meist eine Mittelgebühr von 3,5/10 angesetzt.
Ein Rechenbeispiel bringt Klarheit
Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro liegt die volle Gebühr laut Tabelle A der StBVV bei 1.061 Euro. Daraus ergibt sich bei einer Mittelgebühr ein Honorar von 371,35 Euro. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer – insgesamt also rund 442 Euro. Wichtig: Eine geordnete, digitale Abgabe der Unterlagen kann die Kosten senken.
Was kostet es konkret?
Ein Blick in die Tabelle zeigt, wie stark die Kosten je nach Einkommen variieren. Bei 10.000 Euro Jahreseinkommen liegt die Mindestgebühr bei 57,10 Euro, bei 110.000 Euro bei 159,30 Euro. Bei maximalem Aufwand können bis zu 955,80 Euro fällig werden. Seriöse Steuerberater informieren im Vorfeld transparent über die zu erwartenden Kosten.
Günstige Alternative: Lohnsteuerhilfeverein
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich der Gang zum Steuerberater nicht – vor allem dann, wenn die Rückzahlung vom Finanzamt geringer ausfällt. In solchen Fällen sind Lohnsteuerhilfevereine eine preiswerte Alternative. Hier zahlen Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr und einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag – Selbstständige sind jedoch ausgeschlossen. Das berichtet t-online. (mca)