
Krank im Hotelzimmer liegen: Das kann einem den Urlaub gründlich vermiesen. Die verlorenen Urlaubstage bekommt man aber vom Arbeitgeber zurück.
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Krank auf Reisen: So bekommt ihr eure Urlaubstage wieder
Magen-Darm, Grippe und Co.: In den Ferien krank werden, will wohl niemand. Was Arbeitnehmer im Fall der Fälle direkt am Urlaubsort tun sollten.
Krankschreibung auch im Ausland
Im Urlaub krank zu werden, das ist ärgerlich. Ein Trost: Diese Tage werden gemäß Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes nicht auf den Jahresurlaub angerechnet - wenn man die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweist. Erkrankt man in den Ferien im Ausland, muss die Bestätigung dafür zwingend von einem Arzt am Urlaubsort eingeholt werden.
Bescheinigung zum Vorlegen notwendig
Darauf weist das Fachportal Haufe.de hin. Das sogenannte eAU-Verfahren, bei dem Arbeitgeber hierzulande die Arbeitsunfähigkeitsdaten von gesetzlich Versicherten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen, gilt im Ausland nicht. Man braucht also wirklich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man dem Arbeitgeber vorlegen kann.
Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber zudem zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich aus dem Ausland informieren - und zwar über die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und ihre Adresse am Aufenthaltsort. Möglich ist das etwa per E-Mail oder telefonisch. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber übernehmen. Kehren Beschäftigte, die arbeitsunfähig erkrankt sind, nach Deutschland zurück, sind sie dann verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ihre Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. (dpa)