
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger beschlossen.
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Kürzungen beim Bürgergeld: Wann Empfängern schärfere Sanktionen drohen
Wer Bürgergeld empfängt, muss sich seit Jahresbeginn 2025 auf verschärfte Regeln einstellen. Sonst drohen Kürzungen bei den Leistungen. Diesen Bürgergeld-Empfängern drohen die Sanktionen.
Bürgergeld 2025: Diese neuen Regeln gelten jetzt
Das Bürgergeld soll Menschen helfen, die durch einen Jobverlust oder andere Einflüsse wenig Geld zur Verfügung haben. Oftmals wird das System aber ausgenutzt. Deswegen hat die Bundesregierung die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zum Jahresbeginn 2025 verschärft. Das berichtet unter anderem finanz.de.
Missbrauch beim Bürgergeld soll verhindert werden
Wer Arbeitsangebote ablehnt, Termine versäumt oder gegen Auflagen verstößt, muss mit deutlichen Kürzungen beim Bürgergeld rechnen. Auch das Schonvermögen wird schneller angerechnet. Ziel der Reform ist es, mehr Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu bewegen und Missbrauch zu verhindern.
Bürgergeld: Härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerung
Seit dem 1. Januar 2025 gelten strengere Regelungen für Bürgergeld-Bezieher. Wer eine zumutbare Arbeit oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird für drei Monate mit einer Kürzung von 30 Prozent sanktioniert. Auch Meldeversäumnisse werden härter bestraft: Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt oder nicht auf Schreiben reagiert, verliert für einen Monat ebenfalls 30 Prozent seiner Leistungen. Für einen alleinstehenden Bürgergeld-Empfänger bedeutet das eine Reduzierung von 563 Euro auf 394 Euro monatlich.
Verschärfte Zumutbarkeitskriterien beim Bürgergeld
Die Definition einer „zumutbaren“ Arbeitsstelle wurde ebenfalls angepasst. Bürgergeld-Bezieher müssen nun längere Arbeitswege akzeptieren. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, muss eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden pro Tag in Kauf nehmen. Bei kürzeren Arbeitszeiten sind zweieinhalb Stunden tägliches Pendeln zumutbar.
Bürgergeld-Empfänger: Verkürzte Karenzzeit für Schonvermögen
Auch das Schonvermögen wird schneller angerechnet. Bis Ende 2024 durften Bürgergeld-Empfänger ein Jahr lang Sozialleistungen beziehen, ohne ihr Erspartes nutzen zu müssen. Seit 2025 wurde diese Frist auf sechs Monate verkürzt. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Betroffene ihr Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts verwenden, bevor sie weiterhin Bürgergeld erhalten.
Monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Bezieher
Neu ist zudem eine verpflichtende monatliche Meldung beim Jobcenter. Bürgergeld-Empfänger müssen nun einmal pro Monat persönlich erscheinen, um ihre Arbeitsbereitschaft nachzuweisen und ihre berufliche Situation zu besprechen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Empfänger aktiv an ihrer Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten. (fk)