
Mieter dürfen bei Wohnungsmängeln die Miete mindern. Doch Vorsicht – wer Fehler macht, riskiert die Kündigung.
Foto: Andrea Warnecke
Mietminderung: Was Mieter wissen müssen
Wenn die Wohnung Mängel hat, dürfen Mieter die Miete kürzen. Doch wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt und wie setzt man sie durch? Ein Überblick.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Wer in einer Wohnung mit gravierenden Mängeln lebt, hat das Recht, die Miete zu mindern. Das betrifft etwa ausgefallene Heizungen im Winter, Schimmelbefall oder starken Baulärm. „Entscheidend ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung erheblich eingeschränkt ist“, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Kleinere Mängel wie ein tropfender Wasserhahn reichen dagegen nicht aus.
Muss der Vermieter den Mangel verschuldet haben?
Nein. „Es gibt kein Verschuldensprinzip“, erklärt Rechtsanwältin Beate Heilmann vom Deutschen Anwaltverein. Auch wenn der Vermieter den Mangel nicht verursacht hat – etwa bei Baulärm durch eine benachbarte Baustelle oder lauten Partys in der Nachbarschaft –, ist er verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Tut er das nicht, darf der Mieter die Miete mindern.
Wie gehen Mieter richtig vor?
Mieter müssen den Mangel sofort beim Vermieter melden und ihn auffordern, das Problem zu beheben. Reagiert der Vermieter nicht in angemessener Zeit, kann die Miete gekürzt werden. „Die Mietminderung gilt für den Zeitraum vom Auftreten des Mangels bis zu seiner Beseitigung“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg.
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels. Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen, welche Reduzierungen möglich sind:
- 100 Prozent Mietminderung: Schimmel, der die Gesundheit erheblich gefährdet
- 70 Prozent Mietminderung: Heizungsausfall im Winter
- 10 Prozent Mietminderung: Gerüst vor der Fassade mit eingeschränkter Aussicht
Eine zu hohe Mietminderung kann jedoch zu Problemen führen. Wer zu viel kürzt, riskiert Mietrückstände – und damit im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Kann der Vermieter die Mietminderung ablehnen?
Nein. Eine Mietminderung muss nicht beantragt werden, sondern tritt automatisch ein. Allerdings kann der Vermieter juristisch dagegen vorgehen, wenn er die Minderung für ungerechtfertigt hält. Dann müssen Mieter nachweisen, dass der Mangel erheblich ist. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlichen Rat einholen, etwa bei einem Mieterverein.
Vorsicht bei Mietminderungen: So vermeiden Mieter Fehler
Wer die Miete zu stark kürzt oder den Mangel nicht richtig meldet, riskiert eine Kündigung. Mieter sollten daher:
- Den Mangel sofort schriftlich melden
- Die Mietminderung realistisch ansetzen
- Die Miete notfalls unter Vorbehalt zahlen, um später Nachzahlungen zu vermeiden
Mietminderung kann sich lohnen, muss aber korrekt durchgeführt werden
Eine Mietminderung ist ein wichtiges Recht, um auf Mängel in der Wohnung zu reagieren. Mieter sollten sich aber gut informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann sich bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten lassen.
Ratgeber zum Thema „Mietminderung“
Der Verlag für Rechtsjournalismus hat seinen Ratgeber zum Thema „Mietminderung – So können Mieter ihre Miete mindern“ aktualisiert. Interessierte finden dort einen Überblick über folgende Fragen: Wann ist eine Mietminderung möglich? Ab wann besteht das Recht auf eine Minderung?Wie können Mieter eine Minderung geltend machen? Den Ratgeber findet man unter: www.mietrecht.com/mietminderung. (dpa/vk/axt)