
CDU-SPD-Koalition führt neue Regelung mit alten Anpassungsregeln ein
Foto: Andreas Gebert
Neue Grundsicherung: So viel Geld soll es für Arbeitslose künftig geben
CDU und SPD haben eine neue Grundsicherung beschlossen – mit weniger Inflationseffekt und härteren Sanktionen.
In Berlin steht ein großer sozialpolitischer Wandel bevor: Die neue schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will das Bürgergeld abschaffen. Nur zwei Jahre nach der Einführung des reformierten Sozialtransfers plant die Bundesregierung, eine neue Grundsicherung einzuführen. Im Fokus stehen dabei mehr Sanktionen und die Rückkehr zu alten Anpassungsmechanismen.
Sanktionen kehren zurück – bei Ablehnung von Arbeit droht Leistungskürzung
Besonders auffällig ist die geplante Verschärfung der Sanktionen. Wer zumutbare Arbeitsangebote mehrfach ablehnt, muss mit massiven Leistungseinbußen rechnen – im Extremfall sogar mit einer vollständigen Streichung. Ziel sei es laut Koalition, Arbeitsanreize zu verstärken. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen stützt sich dabei auf das Sozialstaatsprinzip sowie das Verfassungsgebot zur Sicherung des Existenzminimums.
Regelsätze bleiben stabil – kein Bürgergeld, aber keine Kürzungen
Trotz des Systemwechsels ist eine direkte finanzielle Verschlechterung für Leistungsempfänger nicht zu erwarten. Der aktuelle Existenzminimumbericht vom November 2024 bestätigt, dass die Regelsätze bis mindestens Ende 2026 stabil bleiben. Für alleinstehende Erwachsene liegt der Satz weiterhin bei 563 Euro monatlich. Paare erhalten gemeinsam 1.012 Euro. Auch Kinderregelsätze bleiben unangetastet.
Rückkehr zur alten Berechnung – geringere Erhöhungen ab 2027
Künftig soll die Anpassung der Regelsätze wieder wie vor der Pandemie erfolgen. Die sogenannte „ergänzende Fortschreibung“, die zuletzt für deutliche Erhöhungen aufgrund der Inflation sorgte, wird gestrichen. Stattdessen orientiert sich die Berechnung künftig wieder zu 70 Prozent an der Preisentwicklung und zu 30 Prozent an Lohnsteigerungen – wie beim früheren Hartz-IV-System.
Kein Geldverlust durch Bestandsschutz – aber weniger Luft nach oben
Eine Absenkung unter das derzeitige Niveau ist gesetzlich nicht möglich: Der Bestandsschutz im Sozialgesetzbuch verhindert dauerhafte Kürzungen. Erst wenn das Existenzminimum durch Preis- und Lohnentwicklungen wieder überschritten wird, könnten neue Erhöhungen folgen. Laut Prognosen dürfte es ab 2027 wieder leichte Anhebungen geben – diese fallen jedoch spürbar kleiner aus als zuletzt unter dem Bürgergeld, wie www.merkur.de berichtet. (vk)