Ein Erste-Hilfe-Kasten in einem Auto.

Verbandskasten im Auto: Ab Februar 2023 müssen zwei Masken enthalten sein.

Foto: Klose/dpa

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Neue Regeln im Straßenverkehr: Das sollte man wissen

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Von nord24
27. Januar 2023 // 21:00

Rund um das Auto gibt es 2023 neue Richtlinien und Gesetze. Die Übergangsfrist ist vorbei. Das sollten Autofahrer wissen, um Bußgeld zu vermeiden.

Noch ratsam zwei Masken mitzuführen

Wer 2023 mit dem Auto unterwegs ist, sollte zwei medizinische Masken im Erste-Hilfe-Set mit sich führen. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. „Man kann aktuell sowohl die neuen Verbandkästen nach der DIN-Norm 13164-22 als auch die alten nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 nutzen“, sagt Thilo Effenberger, Leiter der TÜV NORD Station Bremerhaven.

Dieselfahrverbot in München

Das Dieselfahrverbot in München greift ab dem 1. Februar. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, dürfen in der ersten Phase Selbstzünder der Euro-4-Norm nicht mehr in der Umweltzone unterwegs sein. Ab Oktober müssen dann auch Euro-5-Diesel draußen bleiben. Wer das Dieselfahrverbot in München missachtet, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro rechnen.

Achtung bei rosa Plakette

Ein Blick auf das Nummernschild kann Halterinnen und Haltern vor einem Bußgeld bewahren: Alle, die eine rosafarbene Plakette haben, müssen im Laufe des Jahres zur Hauptuntersuchung. Ist technisch alles in Ordnung, stellt die Prüfstelle eine neue Plakette aus.

Bußgeld für alten Führerschein

Wer zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 zählt und seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, kann in einer Polizeikontrolle ab sofort mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen – die Fahrerlaubnis bleibt aber erhalten. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Bis zum 19. Januar 2033 mussten alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden.