
Neue Unterhaltssätze für 2025: Während der Kindesunterhalt nur leicht steigt, gibt es für Studierende einen kräftigen Zuschlag.
Foto: Julia Steinbrecht/Symbolbild
Neue Unterhalts-Regel gilt seit Jahresbeginn! In diesem Fall müssen Eltern mehr zahlen
Mit dem Jahr 2025 haben sich auch die Unterhalts-Regeln geändert. Vieles ist gleich geblieben, aber es gibt eine große Ausnahme.
So steigen die Unterhaltszahlungen 2025
Der Unterhalt für Trennungskinder steigt im Jahr 2025 kaum. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor - außer für Studierende.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem Jahr 2025 bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen.
Deutlich mehr Unterhalt für Studierende
Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Er steigt von 930 auf 990 Euro, war aber im Vorjahr unverändert geblieben, als die Bedarfssätze für die jüngeren Kinder deutlich gestiegen waren.
Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben seit Beginn des Jahres 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2100 Euro, die 15. Einkommensgruppe bei 11.200 Euro.
Selbstbehalt unverändert
Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1200 Euro und für Erwerbstätige 1450 Euro. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet - für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig.
Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben und gilt als anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts. (dpa/dm)