
Diese Überweisung kann bis zu 30.000 Euro kosten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Neues Gesetz für Bankkunden: So entgehen Millionen Deutsche dem Bußgeld
Bankkunden müssen bei Überweisungen ins Ausland aufpassen – bei Verstoß gegen die AWV-Meldepflicht droht eine hohe Geldstrafe.
In Deutschland müssen Bankkunden seit Anfang des Jahres bei bestimmten Überweisungen ins Ausland besonders aufmerksam sein. Denn bei Beträgen ab 50.000 Euro greift die sogenannte AWV-Meldepflicht, die eine Meldung an die Bundesbank vorschreibt.
Diese Überweisungen müssen gemeldet werden
Die Meldepflicht betrifft alle Zahlungen über Ländergrenzen hinweg – also sowohl Überweisungen ins Ausland als auch Zahlungen aus dem Ausland, wenn sie die Schwelle von 50.000 Euro erreichen. Ziel der Regelung ist es, den internationalen Zahlungsverkehr transparent zu machen und Geldwäsche sowie Finanzkriminalität zu bekämpfen.
Bußgelder bis zu 30.000 Euro möglich
Wer die Meldung versäumt oder zu spät abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Privatpersonen droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, Unternehmen können sogar mit bis zu 300.000 Euro belangt werden. Damit zählt die Vorschrift zu den wichtigsten Pflichten im Zahlungsverkehr.
So funktioniert die Meldung bei der Bundesbank
Die Meldung an die Bundesbank kann telefonisch erfolgen. Notwendig sind unter anderem Angaben zu Empfänger, Betrag, Währung, Datum und Verwendungszweck. Unternehmen müssen die Meldung hingegen digital über das Meldeportal der Bundesbank vornehmen. Eine einfache Maßnahme – mit großer Wirkung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie www.inside-digital.de berichtet. (vk)