Coronatest

Arbeitnehmer, die einen positiven Corona-Tests haben, aber keine Symptome, müssen in der Regel zur Arbeit gehen.

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Positiver Corona-Test: Wann muss ich arbeiten und wann nicht?

Von dpa
9. März 2023 // 06:00

Lange Zeit war klar: Wer einen positiven Coronatest hat, darf auch nicht ins Büro, auf die Baustelle oder an die Kasse. Das hat sich jetzt geändert.

Isolationspflicht aufgehoben

Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?

Symptomfrei mit Corona am Arbeitsplatz

Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht - also auch in Niedersachsen und dem Land Bremen -, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Andere Regelungen im Gesundheitsbereich

Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete. Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen.

Mit Maske arbeiten

Geht man mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmer „kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht“. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. „Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen“, so Marx. Der Arbeitgeber kann aber auch die Arbeit von zu Hause aus anordnen. (dpa)