
Kein Job, keine Rente? Nicht ganz! Kindererziehung, Grundsicherung und Freibeträge – das sind die staatlichen Hilfen fürs Alter.
Foto: Jürgen Blume/Symbolbild
Rente, obwohl man nie gearbeitet hat? Wer Anspruch hat und welche Alternativen es gibt
Wer nie gearbeitet hat, bekommt keine Rente – aber trotzdem steht man nicht mittellos da. Es gibt diverse Unterstützungen.
Keine Rente ohne Einzahlung – aber es gibt Ausnahmen
Wer sein Leben lang nicht gearbeitet hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Es gibt jedoch Ausnahmen – etwa für Eltern, die Kinder erzogen haben. Denn auch Erziehungszeit wird bei der Rentenversicherung berücksichtigt.
Rentenpunkte durch Kindererziehung
Für jedes Kind werden einem Elternteil – in der Regel der Mutter – drei Jahre als Rentenzeit angerechnet, bei vor 1992 geborenen Kindern zweieinhalb Jahre. Fünf Jahre an sogenannten Wartezeiten reichen bereits für einen Rentenanspruch. Wichtig: Die Rente muss aktiv beantragt werden.
Wenn die Rente nicht reicht
Doch wer im Alter weder genug Rente bekommt noch anderweitig versorgt ist, kann Grundsicherung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt 1062 Euro als Richtwert – wer weniger zur Verfügung hat, sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht.
Grundsicherung statt Rente
Wer nie gearbeitet hat und keine Rentenansprüche besitzt, hat Anspruch auf Bürgergeld – sofern er arbeitsfähig ist. Wer das Rentenalter erreicht hat, kann Grundsicherung beantragen. Beide Leistungen werden beim Sozialamt vor Ort beantragt und jeweils für ein Jahr bewilligt.
Vermögensgrenze und Unterhaltspflicht
Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn kein oder nur begrenztes Vermögen vorhanden ist. Bis zu 10.000 Euro Bargeld sind erlaubt, ebenso wie ein angemessener Hausrat oder ein selbstgenutztes Eigenheim. Verwandte mit über 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen können unterhaltspflichtig sein. Das berichtet stern.de. (dm)