
Schäden an Gebäuden, die durch einen Sturm verursacht werden, sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
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Schäden durch Sturmtief - welche Versicherung zahlt?
Ziegel, die der Sturm mitgerissen hat, oder ein Blumentopf, der vom Balkon auf ein parkendes Auto weht: Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
Wohngebäudeversicherung bezahlen Schäden am Haus
Schäden an Gebäuden, die durch einen Sturm verursacht werden, sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. „Bei einem Sturm - der Definition nach mindestens Windstärke acht - werden Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung bezahlt“, sagt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Versicherer ersetzen Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume.
Einrichtung ist kaputtgegangen
Schäden an der Wohnungseinrichtung sind hingegen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hat ein Sturm das Dach eines Hauses abgedeckt und es regnet rein, werden hier die Schäden an der Einrichtung ersetzt. „Dies können Teppiche, Möbel oder auch die teure Hifi-Anlage sein“, erklärt Roland Stecher.
Lose Gegenstände auf dem Balkon hereinstellen
Ein Schaden kann auch für Mieterinnen und Mieter teuer werden, wenn keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist. Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann zum Beispiel Fußgängerinnen und Fußgänger treffen. Wenn dadurch lebenslange körperliche Schäden bleiben, kann dies zum finanziellen Ruin des Blumentopfbesitzenden führen. Den Geschädigten stehen neben den zu bezahlenden Behandlungskosten auch noch Schadenersatz zu.
Autoschäden durch Dachziegel
Hat der Sturm Dachziegel oder einen Blumentopf vom Balkon auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Allerdings gibt es dabei oft eine Selbstbeteiligung, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. „Übrigens beinhaltet eine Vollkaskoversicherung immer eine Teilkaskoversicherung, die bei Sturmschäden zahlt“, sagt Roland Stecher.