Wer seine Steuererklärung vorbereitet, kann mit Pauschalen viel Geld sparen – diese zehn sind besonders lukrativ.

Wer seine Steuererklärung vorbereitet, kann mit Pauschalen viel Geld sparen – diese zehn sind besonders lukrativ.

Foto: Heike Lyding

Tipps

Steuererklärung 2025: Mit diesen 10 Pauschalen holst du mehr Geld raus

2. Mai 2025 // 08:00

Die Steuerfrist naht: Mit Pauschalen wie Homeoffice oder Pendlerpauschale lässt sich jetzt richtig Geld zurückholen.

In Deutschland wird es im Sommer wieder ernst: Bis Ende Juli müssen Steuerpflichtige ihre Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Wer sich Zeit und Nerven sparen will, setzt auf Pauschalen – das ist nicht nur bequem, sondern kann auch finanziell einiges bringen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat die zehn wichtigsten Pauschalen aufgelistet, mit denen sich der Aufwand reduziert und bares Geld zurückfließt.

Standardpauschalen entlasten Millionen

Ganz oben auf der Liste steht die Arbeitnehmerpauschale, auch bekannt als Werbungskostenpauschale. Sie beträgt aktuell 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt – ganz ohne Beleg. Wer höhere berufliche Ausgaben hatte, etwa für Fachliteratur oder Arbeitsmittel, kann diese zusätzlich geltend machen. Für den täglichen Weg zur Arbeit lohnt sich die Entfernungspauschale: Pro Kilometer einfache Strecke gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Zuhause arbeiten, unterwegs sparen

Seit der Pandemie haben viele das Homeoffice schätzen gelernt. Für bis zu 210 Tage im Jahr können jeweils 6 Euro angesetzt werden – die Homeoffice-Pauschale bringt so maximal 1.260 Euro. Auch das Girokonto kostet Geld, weshalb das Finanzamt pauschal 16 Euro als Kontoführungspauschale akzeptiert. Wer beruflich unterwegs ist, profitiert von der Verpflegungspauschale: 14 Euro bei Abwesenheiten über acht Stunden, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden. Selbst bei Bewerbungsgesprächen oder Umzugstagen darf diese angesetzt werden.

Wechseln, spenden, sparen

Ein beruflich bedingter Umzug kann mit 964 Euro angesetzt werden, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 643 Euro dazu – das ist die Umzugskostenpauschale. Auch bei den Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Betrag: 36 Euro für Alleinstehende, 72 Euro für Ehepaare. Wer Kapitalerträge erzielt, kann mit dem Sparerpauschbetrag von bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) rechnen – Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank.

Pflegen und helfen zahlt sich aus

Auch soziale Leistungen lohnen sich steuerlich. Wer unentgeltlich eine pflegebedürftige Person betreut, kann abhängig vom Pflegegrad einen Pflegepauschbetrag zwischen 600 und 1.800 Euro ansetzen. Menschen mit Behinderung können mit dem Behindertenpauschbetrag Kosten für alltägliche Einschränkungen kompensieren. Je nach Grad der Behinderung sind zwischen 384 und 2.840 Euro möglich. Für schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen wie „aG“ oder „Bl“ kommen Fahrtkostenpauschalen von bis zu 4.500 Euro hinzu, wie www.infranken.de berichtet. (vk)