
Steuerfreier Zuschuss: So profitieren Arbeitnehmer
Foto: Daniel Reinhardt
Steuerfrei mehr Geld: Dieser Zuschuss ist lohnender als eine Gehaltserhöhung
Arbeitgeber können Kinderbetreuung bezuschussen. Alle Voraussetzungen und Vorteile kompakt im Überblick.
Deutschlandweit bieten bislang nur wenige Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeitenden an. Dabei ist das Modell einfach umzusetzen und sowohl für große als auch für kleinere Betriebe attraktiv. Laut Bundesfamilienministerium kommen die steuerfreien Leistungen bei Beschäftigten hervorragend an – und helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Voraussetzungen für den steuerfreien Zuschuss
Damit der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein und muss in einer geeigneten Betreuungseinrichtung untergebracht sein. Der Zuschuss muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, und die Mittel müssen tatsächlich für die Betreuung verwendet werden. Eine Begrenzung des Zuschussbetrags gibt es nicht.
Warum ein Zuschuss besser als eine Gehaltserhöhung sein kann
Ein Kinderbetreuungszuschuss wirkt sich oft günstiger aus als eine klassische Gehaltserhöhung. Ein Beispiel zeigt: Erhält ein Arbeitnehmer statt 150 Euro Gehaltserhöhung einen steuerfreien Zuschuss, hat er am Monatsende rund 60 Euro mehr im Portemonnaie. Auch Arbeitgeber sparen durch den Wegfall zusätzlicher Sozialabgaben – eine echte Win-win-Situation für beide Seiten.
Vorsicht beim Steuerabzug: Sonderausgaben kürzen
Wer Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend macht, muss beachten: Erhaltene Arbeitgeberzuschüsse mindern den abzugsfähigen Betrag. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dürfen nur tatsächlich selbst getragene Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Die steuerfreien Leistungen müssen also abgezogen werden.
Tipps zur Beantragung und Steuererklärung
Familien, die den Zuschuss erhalten und Kinderbetreuungskosten absetzen möchten, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung bei der korrekten Angabe in der Steuererklärung. Eine passende Beratungsstelle findet sich unkompliziert online, wie Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. berichtet. (vk)