Der Schriftzug "(BAföG)" auf einem Blatt.

Finanzielle Hürden vor dem Studium? 1.000 Euro Hilfe soll für Entlastung sorgen.

Foto: Andrea Warnecke/dpa

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Studienstarthilfe: 1.000 Euro Unterstützung für junge Studierende

3. April 2025 // 10:00

In vielen Regionen Deutschlands hat am 1. April das Sommersemester 2025 begonnen – und mit ihm auch die Antragsfrist für die Studienstarthilfe. Die Bafög-Servicestelle weist darauf hin, dass Studienanfänger jetzt aktiv werden sollten.

Die Hilfe in Höhe von 1.000 Euro richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahren, die selbst oder deren Familien vor Studienbeginn Sozialleistungen erhalten haben.

1.000 Euro als Starthilfe – kein Darlehen

Die Studienstarthilfe wird einmalig gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll den Einstieg ins Studium erleichtern – ob für die erste Miete, die Kaution, technische Ausstattung oder einen Umzug. Die finanzielle Unterstützung kann dabei helfen, Hürden beim Studienstart zu überwinden.

Antrag nur bis Monatsende möglich

Wichtig ist die gesetzliche Frist: Der Antrag auf die Studienstarthilfe muss spätestens bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat des Studienbeginns folgt. Wer also im April startet, muss den Antrag bis Ende Mai einreichen. Dafür ist das Online-Portal „BAföG-Digital“ vorgesehen.

Diese Unterlagen sind notwendig

Für den Antrag benötigen Studierende eine Bund-ID, die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule sowie einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen im Monat vor Studienbeginn. Eine Übersicht der berechtigenden Leistungen gibt es ebenfalls auf „BAföG-Digital“. Unterstützung bieten auch die Studierendenwerke vor Ort oder die kostenfreie BAföG-Hotline. (dpa/kh)