
Parken außerhalb der Öffnungszeiten von Supermärkten? Auf Kundenparkplätzen kann das teuer und rechtlich heikel werden.
Foto: Jan Woitas/Symbolbild
Teure Strafen drohen: Diese Regel für Supermarkt-Parkplätze kennt kaum jemand
Einige Autofahrer stellen ihr Fahrzeug gerne mal nach Ladenschluss auf einen Supermarkt-Parkplatz. Doch das kann schnell richtig teuer werden.
Hier kann Parken echt teuer werden
Ein vermeintlich freier Platz vor dem Supermarkt wirkt abends wie ein Glücksgriff – doch genau hier lauern Fallstricke. Denn Kundenparkplätze sind meist ausschließlich während der Geschäftszeiten nutzbar. Wer dort außerhalb dieser Zeiten parkt, begeht laut Paragraf 858 Abs. 1 BGB einen Verstoß, denn die Parkplätze sind für Kunden während der Öffnungszeiten reserivert. Das berichtete chip.de.
Das droht bei einem Verstoß
Die Folge kann unangenehm sein: Wird das Fahrzeug abgeschleppt, kann das bis zu 175 Euro kosten. Voraussetzung ist allerdings, dass dies auf Schildern deutlich angekündigt wird. Die Verbraucherzentrale betont laut chip.de, dass diese Maßnahmen nur verhältnismäßig ausfallen dürfen – doch das kann im Ernstfall teuer genug sein.
Strafzettel vom Parkplatzbetreiber – legal und teuer
Auch private Strafzettel sind zulässig. Der Bundesgerichtshof erlaubt ein erhöhtes Entgelt von mindestens 30 Euro. Diese Beträge liegen häufig über denen öffentlicher Bußgelder, weshalb eine genaue Prüfung der Beschilderung dringend empfohlen wird.
Tolerierte Ausnahmen sind selten
Manche Märkte erlauben das Parken auch außerhalb der Öffnungszeiten, doch diese Ausnahmefälle sind meist mit Bedingungen verknüpft, die nur im Kleingedruckten ersichtlich sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte lieber auf alternative Parkmöglichkeiten ausweichen. (dm)