Angesichts der aktuell hohen Bau- und Energiekosten in Deutschland nimmt das Interesse an Häusern mit besonders geringer Gesamtfläche nach Einschätzung von Experten zu.

Angesichts der aktuell hohen Bau- und Energiekosten in Deutschland nimmt das Interesse an Häusern mit besonders geringer Gesamtfläche nach Einschätzung von Experten zu.

Foto: Gambarini/dpa

Tipps

Tiny House: Alles was ihr über Preise, Förderungen und Co. wissen müsst

21. September 2024 // 13:00

Welche Regelungen gelten eigentlich für ein Tiny House? Finanzexperte Malte Krutzsch, Energieberater Hinderk Hillebrands und Notar Rouven Plöger haben Antworten auf Ihre Fragen.

Benötige ich für ein Kleinsthaus eine Baugenehmigung?

Ja, sofern eine dauerhafte Nutzung beabsichtigt ist. Um sicherzugehen und Kosten einzusparen, empfiehlt sich ein erster unverbindlicher Kontakt mit der zuständigen Baubehörde oder - besser - eine Bauvoranfrage. Im zweiten Schritt ist ein Architekt oder Bauingenieur notwendig, um die Baugenehmigung zu beantragen.

Ist hierfür ein Notar notwendig?

Sie benötigen den Notar für alle Grundbuchangelegenheiten. Dies betrifft die Übertragung des Grundstücks auf Ihren Sohn wie auch den Neubau. Ein Notar hilft außerdem bei Fragen zum Liegenschaftskataster. Eine Teilung kann nur vorgenommen werden, wenn das Flurstück mit Nummer nach Lage und Größe im Kataster erfasst ist.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Grundstücksteilung wird insgesamt einen mittleren vierstelligen Betrag erfordern.

Werden Tiny Houses durch die KfW gefördert?

Nur, wenn die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht wird, ist ein zinsgünstiger Kredit bei der KfW möglich. Die meisten Tiny Houses erreichen diesen Standard nicht.

Ist ein Grundstück über einen Bausparvertrag finanzierbar?

Grundsätzlich dann, wenn das Grundstück tatsächlich für einen Neubau genutzt werden wird. Allerdings muss ein Bausparvertrag bereits zuteilungsreif sein. Es empfiehlt sich kurzfristig eher ein klassisches Baudarlehen, bei dem Grundstück und Neubau in den Kreditvertrag aufgenommen werden. Überlegenswert sind aber auch zwei Darlehen: eines für das Grundstück und eines für das Haus.


Weitere Fragen werden hier beantwortet.