
Besonders am Stauende ist es erlaubt, den Warnblinker einzuschalten. Aber es gibt noch weitere Szenarien, bei denen der Warnblinker eingesetzt werden muss - sonst drohen Strafen.
Foto: Marijan Murat
Viele Autofahrer machen es falsch! Wann man den Warnblinker wirklich einsetzen darf
Der Warnblinker kann Leben retten – aber nur, wenn er richtig eingesetzt wird. Falsch verwendet, drohen Strafen. Welche das sind und wann ihr den Warnblinker wirklich einschalten müsst, erfahrt ihr hier.
Der Warnblinker ist ein zentrales Sicherheitsinstrument im Straßenverkehr. Laut Straßenverkehrsordnung (§§ 15, 15a, 16 StVO) darf er eingesetzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Besonders am Stauende ist sein Gebrauch vorgeschrieben, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Nach Angaben von faktastisch.de riskiert derjenige, der nicht rechtzeitug blinkt, eine Geldstrafe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Dann muss der Warnblinker eingeschaltet sein
Neben Staus gibt es weitere Situationen, in denen der Warnblinker erforderlich ist. Dazu gehören Unfälle und Fahrzeugpannen, das Abschleppen eines Autos (beide Fahrzeuge müssen blinken) oder eine extrem langsame Fahrt auf der Autobahn. Auch bei widrigen Wetterbedingungen wie Starkregen oder Schneestürmen sollte er genutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen.
Auffahrender haftet für entstandenen Schaden
Wenn ein vorausfahrendes Auto den Warnblinker setzt, heißt das: Achtung, mögliche Gefahr! Andere Fahrer sollten sofort ihr Tempo verringern und aufmerksam die Fahrbahn beobachten. Besonders an Stauenden ist das entscheidend, da der Auffahrende in der Regel haftet. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2016 bestätigte, dass derjenige, der auffährt, für den Schaden aufkommen muss.
Häufiger Missbrauch des Warnblinkers
Obwohl der Warnblinker ein wichtiges Sicherheitsmittel ist, wird er oft missbraucht. Wer beispielsweise in zweiter Reihe parkt oder eine Ladezone blockiert und dabei die Warnblinkanlage einschaltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Blinker ersetzt keine Parkberechtigung, und es drohen empfindliche Bußgelder. (fi)