
Nicht nur Trecker werden zu Weihnachten bunt geschmückt. Auch einige Pkws fahren mit bunten Lichtern und Verkleidung durch die Straßen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich
Von der Rudolf-Nase zum Bußgeldbescheid-Darauf kommt es beim Autoschmücken an
Weihnachtliche Dekoration findet sich auch immer mehr an den Autos im Straßenverkehr wieder. Aber was ist da erlaubt und wo hört der Weihnachtszauber auf?
Autos mit Rudolf-Nase und Geweih auf der Kühlerhaube sind im Dezember keine Seltenheit. Auch Weihnachtskugeln oder Lichterketten schmücken immer häufiger Pkws. Aber wie viel Deko am Auto ist eigentlich erlaubt?
Die Sicht muss frei bleiben
Es sollten keine großen Deko-Gegenstände an den Autofenstern angebracht werden. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht immer frei ist. Außerdem darf die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt sein.
Lichterketten, Rentier-Outfit und Co
Beleuchtung von Außen kann mit 20 Euro Bußgeld bestraft werden, so die Bild. Außenbeleuchtung am Auto kann andere Verkehrsteilnehmer blenden. Außerdem könnten die Lichter von anderen als Warnblinklicht wahrgenommen werden und für Verwirrung sorgen.
Auch lustige Verkleidungen für das Auto können gefährlich werden. Bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h muss die Außendekoration abgenommen werden. Sie könnte abfliegen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Achtung Bußgeld
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und die Rudolf-Nase nicht abnimmt oder die blinkende Lichterkette von außen am Auto lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall kommen noch 120 Euro Bußgeld obendrauf.