Mitarbeiter des Kostümhändlers Deiters posieren in Kostümen aus der Serie "Squid Game" des Streaming-Anbieters Netflix.

Zu manchen Kostümen gehört eine Waffe dazu. Doch sehen diese zu echt aus, drohen hohe Bußgelder.

Foto: Rolf Vennenbernd

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Waffen, Uniformen, Symbole: Diese Kostüme sind an Karneval verboten

17. Februar 2025 // 15:00

Nicht jedes Kostüm ist an Karneval erlaubt: Bestimmte Uniformen, Waffenattrappen und Symbole sind tabu. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen.

Waffenattrappen: Strenge Vorschriften

Ob Pirat, Polizist oder Cowboy – viele Kostüme sind ohne Waffe kaum vorstellbar. Doch Vorsicht: Waffenattrappen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, sind verboten. Laut § 42a Waffengesetz handelt es sich dabei um sogenannte Anscheinswaffen. Wer solche Gegenstände in der Öffentlichkeit trägt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Uniformen: Nicht jede ist erlaubt

Verkleidungen als Arzt, Feuerwehrmann oder Soldat sind an Karneval beliebt. Doch während ein Laborkittel unproblematisch ist, gilt für Polizeiuniformen eine klare Regel: Sie dürfen nicht zu realistisch sein. Ist die Verkleidung nicht klar als Kostüm erkennbar, könnte das als Amtsanmaßung gewertet werden – und das kann strafrechtliche Folgen haben, heißt es im Bußgeldkatalog.

Politisch unkorrekt und umstritten

In Hamburg sorgte 2019 eine Kita für Aufsehen, als sie Indianer-Kostüme bei ihrer Faschingsfeier verbot. Eltern wurden in einem Schreiben informiert, dass man keine kulturellen Stereotype bedienen wolle. Stattdessen empfahl die Kita Kostüme wie Tiere oder Fabelwesen als „diskriminierungssensible Alternativen“.

Wenn weiße Menschen sich dunkel schminken

Ein weiteres sensibles Thema im Karneval ist das sogenannte Blackfacing – wenn sich weiße Menschen dunkel schminken, um Schwarze darzustellen. Diese Praxis wird in Deutschland zunehmend als diskriminierend und politisch unkorrekt angesehen. Ein allgemeines gesetzliches Verbot gibt es nicht, doch gesellschaftlich ist der Druck groß, solche Kostüme zu hinterfragen und gegebenenfalls darauf zu verzichten.

Verbotene Symbole

Bestimmte Zeichen sind in Deutschland gesetzlich verboten, auch an Karneval. Dazu gehören insbesondere Symbole mit nationalsozialistischem Bezug, wie das Hakenkreuz oder die SS-Runen. Aber auch das Keltenkreuz oder die Triskele können als verbotene Zeichen gewertet werden. Wer sie öffentlich trägt, begeht eine Straftat und muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Freizügige Kostüme: Wo das Gesetz Grenzen setzt

Auch allzu freizügige Verkleidungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) oder die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) sind strafbar. Besonders bei öffentlichen Feiern wie Karneval sollte darauf geachtet werden, dass Kostüme nicht gegen die guten Sitten verstoßen, heißt es im Juraforum.

Hohe Bußgelder drohen

Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert mehr als nur den Rauswurf aus der Karnevalsparty. Anscheinswaffen und verbotene Symbole können nicht nur beschlagnahmt werden, sondern auch hohe Bußgelder oder sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen. Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich vorher gut informieren – und im Zweifel auf eine unproblematische Verkleidung setzen. (feh)