Ein Arzt mit einem Stethoskop.

Nicht alle Patienten kennen ihre Rechte.

Foto: Arne Dedert/dpa

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Wann Ärzte „Nein“ sagen dürfen: Rechte und Grenzen von Patienten

24. November 2024 // 15:00

Es gibt sie: die Geschichten von Patienten, die beim Arzt mit einem „Nein“ konfrontiert werden – sei es bei der Krankschreibung oder beim Versuch, einen Termin zu bekommen. Aber was ist da eigentlich erlaubt und was nicht? Wir klären auf.

Neue Patienten aufnehmen?

Bei Privatversicherten kann der Arzt frei entscheiden, ob er neue Patienten aufnimmt. Bei Kassenpatienten sieht das anders aus: Hier gibt es eine Behandlungspflicht, das heißt, der Arzt muss grundsätzlich behandeln. Aber: Wenn die Praxis voll ist und die Anzahl der Patienten den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, kann der Arzt trotzdem „Nein“ sagen. Wichtig: Im Falle eines medizinischen Notfalls muss der Arzt aber auch Kassenpatienten behandeln. Bei Privatpatienten gilt das gleiche, wenn es ein Notfall ist.

Krankschreibung verweigern?

Der Arzt kann eine Krankschreibung verweigern, wenn er die medizinische Notwendigkeit nicht sieht. Das bedeutet aber nicht, dass der Arzt dich ohne Grund nach Hause schicken kann. Wenn du ernsthaft krank bist, wird dir dein Arzt die Krankschreibung auch ausstellen.

Urlaub oder plötzlich geschlossene Praxis?

Klar, auch Ärzte müssen mal Urlaub machen. Für gesetzlich versicherte Ärzte gibt es festgelegte Regeln: Sie dürfen insgesamt bis zu drei Monate pro Jahr abwesend sein. Wenn der Arzt länger wegbleibt, muss er die Kassenärztliche Vereinigung informieren, aber eine Genehmigung ist nicht notwendig. Bei längeren Abwesenheiten muss der Arzt jedoch für eine Vertretung sorgen und dies bekannt geben – sei es durch einen Aushang oder eine Ansage auf dem Anrufbeantworter.

Private Rechnungen für gesetzlich Versicherte?

Gesetzlich Versicherte dürfen keine Überraschungsrechnungen vom Arzt bekommen. Wenn der Arzt eine Leistung außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs anbieten möchte, muss er dies vorher mit dir besprechen und einen Kostenvoranschlag machen. Einfach nach der Behandlung eine Rechnung in die Hand drücken, geht nicht.

Behandlungsunterlagen einsehen?

Ja, du darfst deine Akte einsehen. Laut Gesetz hat jeder Patient das Recht, auf seine Behandlungsunterlagen zuzugreifen. Der Arzt muss dir auf Verlangen sogar eine Kopie der Akte geben – kostenlos. Wenn du häufiger Kopien verlangst, kann der Arzt allerdings eine Gebühr erheben. (dpa/kh)