Eine Stretch-Limousine für eine Hochzeitsfeier steht an einem Stand auf der Hochzeitsmesse.

Wer sich beim Hochzeitsauto nicht an die StVO hält, dem drohen Bußgelder.

Foto: Hauke-Christian Dittrich

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Was beim Hochzeitsauto erlaubt ist – und was teuer werden kann

12. Mai 2025 // 16:00

Ob Blumenschmuck oder Blechdosen: Wer mit dem Hochzeitsauto am Verkehr teilnimmt, muss die StVO kennen – sonst drohen Bußgelder.

Blumenschmuck ist erlaubt – unter Bedingungen

Sie gehören zur Hochzeit wie der Ring zur Zeremonie: geschmückte Autos. Doch sobald das Hochzeitsauto im öffentlichen Straßenverkehr fährt, greift die Straßenverkehrsordnung. Laut ACV Automobil-Club Verkehr zählt Autoschmuck als Ladung und muss fest gesichert sein – auch bei starkem Bremsen oder Ausweichmanövern. Verdeckt der Schmuck das Kennzeichen oder Scheinwerfer, wird es ebenfalls kritisch. Auch der Fahrer darf in seiner Sicht nicht behindert werden.

Wann es eine Genehmigung braucht

Üppiger Blumenschmuck, Schleifen oder Ballons, die über das Fahrzeug hinausragen, benötigen unter Umständen eine Sondergenehmigung. Vor allem, wenn die Sicht eingeschränkt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Eine rote Fahne ist Pflicht, wenn der Schmuck mehr als einen Meter übersteht. Vorne darf keine Deko über die Karosserie hinausragen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig die Straßenverkehrsbehörde kontaktieren.

Von Limousine bis Traktor – was erlaubt ist

Ob Stretchlimousine, Oldtimer oder Traktor: Alle Hochzeitsfahrzeuge unterliegen der StVO. Für Limousinen ab acht Metern Länge ist ein besonderer Führerschein nötig. Kutschenfahrer brauchen eine spezielle Genehmigung und Versicherung. Traktoren dürfen nicht auf Autobahnen fahren und benötigen einen Führerschein der Klasse L oder T. Auch private Anbieter sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

Klappernde Dosen und hupende Konvois

Das Befestigen von Blechdosen ist ein beliebter Brauch – kann aber als unnötiger Lärm gewertet werden. Bei konkreter Gefährdung oder Belästigung drohen Bußgelder. Ähnlich verhält es sich mit hupenden Autokorsos: Laut Gesetz ist Hupen nur bei Gefahr erlaubt. Ein kurzes Signal wird vielerorts geduldet, doch auf Dauerlärm sollte verzichtet werden.

Diese Strafen können drohen

Wer den Blumenschmuck nicht ausreichend sichert, riskiert bei Gefährdung ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt. Bei einem daraus resultierenden Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Auch das Verhalten im Autokorso kann geahndet werden – etwa bei gemeinschaftlichem Überfahren von roten Ampeln ohne Genehmigung. Rücksichtnahme ist daher das beste Hochzeitsgeschenk an andere Verkehrsteilnehmer. (pm/mca)