Winterreifen, Profiltiefe & Alpine-Symbol: Die wichtigsten Infos des ADAC

Winterreifen, Profiltiefe & Alpine-Symbol: Die wichtigsten Infos des ADAC

Foto: Angelika Warmuth

Tipps

Winterreifenpflicht: Was Autofahrer in Deutschland wissen müssen

19. November 2024 // 09:08

Winterreifenpflicht, Bußgelder und Regeln für Ganzjahresreifen: So bleiben Sie laut ADAC bei winterlichen Verhältnissen sicher und rechtlich geschützt.

Wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist situativ geregelt. Das bedeutet, dass Winterreifen nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte erforderlich sind. Eine generelle Pflicht gibt es laut ADAC nicht, doch die Faustformel „Oktober bis Ostern“ bietet eine praktische Orientierung. Rechtlich entscheidend ist, dass alle vier Räder mit Winterreifen ausgestattet sind, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern.

Welche Reifen sind erlaubt?

Seit einigen Jahren sind ausschließlich Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol zulässig. Dieses Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Ältere Reifen mit der bloßen M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) erfüllen die Vorschriften nicht mehr. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, doch der ADAC empfiehlt mindestens vier Millimeter für optimale Sicherheit.

Welche Bußgelder drohen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wird der Verkehr behindert, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Auch Fahrzeughalter können mit 75 Euro und einem Punkt belangt werden, wenn ihr Fahrzeug nicht korrekt ausgerüstet ist.

Ausnahmen und Sonderfälle

Einige Fahrzeuge wie Motorräder oder Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Wer jedoch trotz Ausnahmeregelung unterwegs ist, muss besonders vorsichtig fahren und darf nicht schneller als 50 km/h fahren.

Ganzjahresreifen: Eine Alternative?

Ganzjahresreifen sind nur dann gesetzlich als Winterreifen zugelassen, wenn sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen. Andernfalls gelten sie als Sommerreifen, was bei winterlichen Bedingungen rechtliche Konsequenzen haben kann. Bei Unfällen mit ungeeigneter Bereifung drohen zudem Leistungskürzungen durch die Kaskoversicherung, berichtet der ADAC. (adac/vk)