Schlaf weg, Lohn auch? Das gilt bei der Sommerzeit in der Arbeitsnacht

Zeitumstellung am Sonntag: Was Nachtschichtler jetzt wissen müssen

Foto: Sina Schuldt

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Zeitumstellung am Sonntag: Wer zahlt die verlorene Stunde in der Nachtschicht?

27. März 2025 // 10:50

Am Sonntag wird die Uhr vorgestellt. Was bedeutet das für die Nachtschicht – und wer ersetzt die verlorene Stunde?

In ganz Deutschland steht am Sonntag, dem 30. März 2025, die Umstellung auf Sommerzeit an. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr um 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt – eine Stunde verschwindet scheinbar über Nacht. Für alle, die am Wochenende ausschlafen können, bleibt das ohne Folgen. Für Beschäftigte in Nachtschichtberufen wie Pflege, Gastronomie oder Sicherheitsdiensten stellt sich jedoch die Frage: Gibt es weniger Lohn für weniger Arbeit?

Verkürzte Arbeitszeit, weniger Vergütung

Wie die ARAG-Versicherungsexperten mitteilen, ist die Sommerzeit gesetzlich geregelt und findet jährlich am letzten Sonntag im März statt. Die verlorene Stunde wird in der Regel nicht nachgearbeitet – doch sie wird auch nicht bezahlt. Laut Bundesarbeitsgericht (Az.: 7 AZR 276/83) entfällt nicht nur der Stundenlohn, sondern auch ein möglicher Nachtzuschlag für die nicht geleistete Zeit. Entscheidend sind dabei individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Keine Nacharbeit – aber auch kein Ersatz

Die gute Nachricht für Betroffene: Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass die fehlende Stunde später nachgeholt wird. Wer also in dieser Nacht im Dienst ist, arbeitet in der Regel eine Stunde weniger – und darf diese ohne Konsequenzen ausfallen lassen. Für viele mag das eine kleine Entlastung sein, doch finanziell macht sich die verlorene Zeit bemerkbar.

Zeitumstellung auf Reisen: Gut planen!

Auch für Reisende kann die Zeitumstellung Folgen haben. Zwar passen Fluggesellschaften ihre Zeitpläne an, bei lokalen Anschlüssen oder Weiterreisen kann es jedoch zu Problemen kommen – besonders in Ländern ohne Zeitumstellung. Die ARAG-Experten raten daher, bei internationalen Reisen genau zu prüfen, ob alle Anschlussverbindungen trotz der Zeitverschiebung planmäßig funktionieren.

Weltweit keine einheitliche Regelung

Ein Blick auf die globale Uhr zeigt: Viele Länder haben die Zeitumstellung längst abgeschafft. In Brasilien, China, Indien, der Türkei oder Südafrika bleibt es bei einer konstanten Uhrzeit. In den USA wird sie hingegen weiter praktiziert – mit Ausnahme von Hawaii und Arizona. Dort gilt dauerhaft die sogenannte UTC-Zeit, die als Grundlage für alle Zeitzonen dient. (pm/vk)