Mehrere Zettel mit der Aufschrift Schufa liegen auf einem Tisch. Ab 2025 wird der negative Schufa-Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht. Wer profitieren kann, hängt von bestimmten Kriterien ab.

Ab 2025 wird der negative Schufa-Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht. Wer profitieren kann, hängt von bestimmten Kriterien ab.

Foto: Franziska Gabbert/Symbolbild

Verbraucher

Viele Menschen können aufatmen! Diese neue Schufa-Regel gilt ab sofort

7. August 2025 // 12:30

Ein negativer Schufa-Eintrag ist eher ungünstig. Nun können Verbraucher solche Bonitätsmakel schneller loswerden.

Negativer Schufa-Eintrag kann schneller verschwinden

Säumige Verbraucher können einen negativen Schufa-Eintrag künftig schneller loswerden. Bei einmaligem Zahlungsverzug werden solche Daten vom 1. Januar 2025 an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht. Voraussetzung für diese Verkürzung ist jedoch unter anderem, dass die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.

„Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern“, erläuterte die Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, Tanja Birkholz. „Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen.“

Das droht bei negativem Schufa-Eintrag

Die Schufa berechnet anhand gewaltiger Datenmengen, wie zuverlässig Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnungen bezahlen oder einen Kredit tilgen. Solche Angaben zur Kreditwürdigkeit sind für Banken, Versandhändler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen wichtig, die sich bei der Schufa und anderen Auskunfteien über die Bonität ihrer Kundinnen und Kunden erkundigen, bevor Verträge geschlossen werden.

Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, erfährt dies mitunter erst, wenn es beim Abschluss eines neuen Kreditvertrages Probleme gibt. Einen Negativeintrag gibt es zum Beispiel, wenn Rechnungen auch nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlt wurden.

Neue Schufa-Regel soll Verbrauchern helfen

Auf Basis der neuen 100-Tage-Regelung können Verbraucherinnen und Verbraucher schneller zeigen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind. Entscheidend ist jedoch zudem, dass dann in der auf 18 Monate verkürzten Speicherfrist keine weiteren Negativdaten zu dem jeweiligen Verbraucher an die Schufa gemeldet werden. Außerdem dürfen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.

Bei ausgeglichene Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die Schufa gemeldet wurden und die alle Voraussetzungen erfüllen, ist die Auskunftei dabei, diese aus ihrem Datenbestand zu löschen. Dies betreffe etwa 60.000 Menschen und damit ein Prozent derjenigen mit negativen Schufa-Einträgen. Weitere 60.000 Verbraucher können nach derzeitiger Einschätzung der Auskunftei von der neuen 100-Tage-Regelung profitieren. (dpa/dm)

Dieser Artikel erschien erstmals am 22. Mai 2025 auf unserem Portal.