
Ein alltäglicher Gegenstand gehört nicht in den Restmüll. Bei falscher Entsorgung wird es teuer.
Foto: Bernd Weissbrod
200 Euro Bußgeld! Wer gegen diese Müll-Regel verstößt, riskiert eine hohe Strafe
200 Euro Strafe: Wer bei der Mülltrennung nicht aufpasst, riskiert ein hohes Bußgeld.
Diese Müll-Regel gilt: Strafe bei falscher Entsorgung
In Deutschland spielt Mülltrennung eine große Rolle. In Städten und Gemeinden wird großen Wert darauf gelegt, dass Abfälle korrekt entsorgt werden. Doch nicht immer ist klar, was wo hineingehört. In Sachsen beispielsweise kann es richtig teuer werden: Wer dort alte, noch tragbare Schuhe in den Restmüll wirft, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.
Altkleidercontainer statt Restmüll
Der Grund dafür liegt in einer EU-Verordnung, die die Wiederverwertung von noch brauchbaren Materialien unterstützt. Schuhe und Kleidung, die sich noch tragen lassen, sollen daher in Altkleidercontainern landen. Nur wirklich kaputte Stücke dürfen im Restmüll entsorgt werden. Das schont Ressourcen und fördert das Recycling.
Weitere problematische Gegenstände
Doch nicht nur bei Kleidung gibt es Fallstricke. Auch Batterien, Akkus und Elektrogeräte gehören keinesfalls in den Hausmüll. Gleiches gilt für Bauschutt und Schadstoffe wie Chemikalien oder Farben. Wer diese falsch entsorgt, gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern muss ebenfalls mit empfindlichen Strafen rechnen.
Keine bundesweite Pflicht, aber klare Empfehlungen
Zwar gibt es keine einheitliche Pflicht in ganz Deutschland, tragbare Kleidung ausschließlich über Altkleidercontainer zu entsorgen. Doch viele Kommunen setzen auf diese Form der Wiederverwertung und fördern sie aktiv. In Sachsen ist die Regel besonders streng: Hier kann bei falscher Entsorgung tatsächlich ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden. Das berichtet karlsruhe-insider.de.