Mehrere Geldscheine und Münzen liegen auf einem Tisch. In er Mitte ist ein Schreiben vom Beitragsservice.

ARD, ZDF und Deutschlandradio ändern das Beitragsverfahren!

Foto: Nicolas Armer

Verbraucher

Änderung beim Rundfunkbeitrag! Auf diese neue Vorgabe müssen sich Bürger einstellen

4. Juni 2025 // 14:00

Der Beitragsservice führt eine neue Regel ein. Künftig müssen Beitragszahlende ihre Zahlungstermine selbst im Blick behalten.

Beitragsservice führt neue Vorgabe ein

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt derzeit schrittweise eine neue Einmalzahlungsaufforderung ein. Davon betroffen sind Beitragszahlende, die ihre Rundfunkgebühren per Überweisung oder Dauerauftrag begleichen. Künftig erhalten sie nur noch ein einmaliges Schreiben mit ihren persönlichen Zahlungsterminen. Regelmäßige Zahlungsaufforderungen per Post entfallen damit.

Das ist der Grund für die neue Vorgabe

Die Umstellung soll Kosten sparen und nachhaltigeres Verwaltungshandeln ermöglichen. Im neuen Schreiben informiert der Beitragsservice einmalig über alle Zahlungstermine für das jeweilige Beitragskonto. Dieser Zahlungsplan bleibt gültig, solange sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert. Nur bei wesentlichen Änderungen – etwa bei einer Anpassung des Beitrags oder einer neuen Bankverbindung – erfolgt erneut eine Benachrichtigung.

Zahlungsrhythmus bleibt gesetzlich geregelt

Die meisten Beitragszahlenden werden den Rundfunkbeitrag weiterhin im gesetzlichen Rhythmus zahlen. Dieser sieht derzeit 18,36 Euro pro Monat vor, die vierteljährlich in einer Summe von 55,08 Euro fällig werden. Der Zahlungstermin liegt jeweils am 15. des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums.

Individuelle Zahlungstermine möglich

Die Zahlungstermine richten sich nach dem Beginn der Beitragspflicht – also ab dem Monat, in dem man erstmals eine Wohnung innehat. Alternativ sind Vorauszahlungen möglich: vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wer eine Vorauszahlung wählt, überweist zu festgelegten Stichtagen: etwa zum 1. Januar oder zum 1. Juli.

Verantwortung liegt bei den Beitragszahlenden

Mit der Umstellung sind die Beitragszahlenden künftig selbst für die fristgerechte Zahlung verantwortlich. Wer den Überblick behält und die Termine einhält, vermeidet Mahngebühren. Der Beitragsservice erinnert nicht mehr regelmäßig per Post an die Zahlungen. Das berichtete digitalfernsehen.de.