
Liebe am Arbeitsplatz: Ein Anwalt erklärt, welche Regeln gelten, welche Grenzen es gibt und was bei Konflikten hilft. (gestellte Szene)
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Affäre am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist – und wo Grenzen liegen
Beziehungen am Arbeitsplatz sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Doch wann wird es kritisch – und welche Folgen drohen?
Privatsache mit Stolperfallen
Ob bei Projekten, in der Kaffeeküche oder auf Geschäftsreisen – Gefühle entstehen auch am Arbeitsplatz. Doch was bedeutet das für Job und Karriere? Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA), erklärt die rechtliche Lage.
Beziehung im Job: Erlaubt oder verboten?
In Deutschland sind Beziehungen und Affären am Arbeitsplatz Privatsache. Artikel 2 des Grundgesetzes schützt das Recht auf ein freies Privatleben. Eine Pflicht, die Beziehung beim Chef zu melden, gibt es nicht. Ein Beispiel: Walmart scheiterte 2005 in Deutschland mit dem Versuch, ein Beziehungsverbot für Mitarbeitende einzuführen – ein generelles Verbot ist unzulässig. Das teilt der VDAA in einer Presseerklärung mit.
Wo die Grenzen liegen
Auch wenn Liebe im Büro erlaubt ist, gilt:
- Die Arbeitsleistung darf nicht leiden.
- Der Betriebsfrieden muss gewahrt bleiben.
- Zärtlichkeiten oder Streitigkeiten gehören nicht ins Büro.
- Keine Firmen-Mail für private Liebesbotschaften.
- Keine Bevorzugung des Partners bei Projekten oder Beförderungen.
Besonders heikel sind Beziehungen zwischen Führungskraft und Untergebener: Hier drohen Vorwürfe von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen eingreifen – im Extremfall sogar mit Kündigung der Führungskraft.
Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten
- Abmahnung, wenn der Betriebsfrieden gestört wird.
- Versetzung, falls Interessenkonflikte entstehen.
- Kündigung, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen.
Was tun bei ungerechten Konsequenzen?
Arbeitgeber müssen Fehlverhalten nachweisen. Oft ist das schwierig. Beschäftigte haben Rechte:
- Den Betriebsrat einschalten.
- Gegen eine Abmahnung oder Kündigung rechtlich vorgehen.
- Eine gerichtliche Klärung anstreben, wenn der Vorwurf nicht belegt ist. (mb)