Zwei Frauen machen ene Kaffeepause.

Ein Sturz beim Kaffeetrinken wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Doch wer Pausen falsch erfasst, riskiert sogar die Kündigung.

Foto: Breitenhuber/dpa/Symbolbild

Verbraucher

Aufgepasst: Von Arbeitsunfall bis Kündigung! Was beim Kaffee schiefgehen kann

30. September 2025 // 09:00

Ob verbrüht im Auto oder gefeuert wegen Kaffee im Café: Gerichte müssen immer wieder über Kaffeesünden entscheiden.

Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken – Gericht erkennt Ansprüche an

Ein kurioser Fall aus Sachsen-Anhalt zeigt, wie ernst es werden kann: Ein Vorarbeiter verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte schwer. Die Berufsgenossenschaft wollte keine Leistungen zahlen – doch das Landessozialgericht entschied anders. Der Unfall sei während einer betrieblich organisierten Situation passiert und daher als Arbeitsunfall zu werten. Das berichtet die Arag-Versicherung in einer Pressemitteilung zu Verbrauchertipps.

Kaffee kann zur fristlosen Kündigung führen

Weniger glimpflich verlief ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Eine Reinigungskraft wurde fristlos entlassen, weil sie eine Kaffeepause im gegenüberliegenden Café nicht korrekt als Pause erfasste. Obwohl sie schwerbehindert war, bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung – der vorsätzliche Missbrauch der Zeiterfassung gilt als Arbeitszeitbetrug.

Der Weg zum Kaffee ist versichert – das Trinken nicht

Nicht jede Kaffeebewegung ist juristisch gleich. Laut einem Urteil aus Hessen gilt der Weg zum Getränkeautomaten im Betriebsgebäude als Teil der versicherten Tätigkeit – das Trinken selbst jedoch nicht. Entscheidend sei der betriebliche Zusammenhang, so die ARAG-Experten.

Kaffee im Auto: Eigene Vorsicht ist gefragt

Auch im privaten Bereich kann Kaffee zum Risiko werden. Eine Schülerin klagte nach Verbrennungen durch einen umgekippten Coffee-to-go-Becher. Doch das Landgericht München wies die Klage ab: Die junge Frau hätte nicht erwarten dürfen, dass der Deckel korrekt befestigt war.

Heißgetränk im Flugzeug: Airline muss zahlen

Weniger Nachsicht hatte ein Gericht mit einer Fluggesellschaft: Eine Stewardess verschüttete eine Kanne heißen Kaffees über einer Passagierin. Weil kein flugtypischer Zwischenfall vorlag, musste die Airline 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen – trotz enger Kabine und Turbulenzen. (mb)