Ein Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren liegt auf einem Überweisungsträger.

Was tun, wenn der Beitragsservice plötzlich doppelt kassieren will? Wir geben die Antwort, denn in vielen Fällen muss man gar nicht zahlen.

Foto: Sebastian Kahnert

Verbraucher

GEZ-Chaos in WGs: So schützen Sie sich vor doppelter Abzocke

12. August 2025 // 15:30

Verbraucherzentrale warnt: In vielen Haushalten drohen doppelte GEZ-Zahlungen – wer betroffen ist, sollte schnell reagieren und sich abmelden.

GEZ-Zahlung in Wohngemeinschaften: Was gilt?

Bundesweit sorgt der Rundfunkbeitrag immer wieder für Verwirrung – vor allem in WGs. Denn der Beitrag von 18,36 Euro im Monat muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden. Trotzdem erhalten viele Bewohnerinnen und Bewohner Post vom Beitragsservice, obwohl ein Mitbewohner bereits zahlt.

Was tun bei doppelter Zahlungsaufforderung?

Wer fälschlicherweise angeschrieben wird, sollte nicht untätig bleiben. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich aktiv abzumelden – dazu benötigt der Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person sowie den Hinweis auf das gemeinsame Wohnen. Nur so lassen sich Mahnungen und unnötige Zahlungen vermeiden.

Regeln bei Singles, Paaren und Familien

Die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen spielt keine Rolle – es wird nur ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Das gilt für Einzelpersonen ebenso wie für Wohngemeinschaften oder andere Lebensgemeinschaften. Auch Untermieterinnen und Untermieter sind durch den Beitrag abgedeckt.

Wenn man mit jemandem zusammenzieht und beide bereits über ein eigenes Beitragskonto verfügen, können man selbst bestimmen, welches dieser Konten künftig für die gemeinsame Wohnung genutzt wird. Die übrigen Konten lassen sich unter Angabe der Beitragsnummer des weiterhin genutzten Kontos abmelden.

Wann ist eine Befreiung möglich?

Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen. Wichtig: In gemischten WGs muss eine zahlungspflichtige Person den Beitrag übernehmen – eine Anmeldung auf die befreite Person ist nicht möglich.

Vorsicht vor kostenpflichtigen Drittanbietern

An-, Ab- und Ummeldung sowie Befreiung vom Beitrag sind kostenlos – aber nur auf der offiziellen Webseite www.rundfunkbeitrag.de. Dort lassen sich alle Vorgänge unkompliziert erledigen. Von anderen, ähnlich klingenden Seiten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher laut Verbraucherschützern Abstand nehmen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau und rundfunkbeitrag.de. (mca)

Dieser Artikel erschien erstmals am 22. Mai 2025 auf unserem Portal.