
Hundekot muss vom Hundehalter entsorgt werden, sonst drohen hohe Strafen.
Foto: Christoph Schmidt
Bei Missachtung drohen Strafen! Diese Regel zu Hundekot kennen viele Hundehalter nicht
Viele Hundebesitzer werfen Kotbeutel in die Biotonne – doch das kann teuer werden. Warum Hundekot nur in den Restmüll gehört und was erlaubt ist, erfährst du hier.
Strafen drohen: Diese Regel zu Hundekot kennen viele Hundehalter nicht
In Bremerhaven und vielen anderen Städten werfen Hundehalter den Kot ihrer Tiere falsch weg: Immer wieder landen die Beutel in der Biotonne – ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Hundekot gehört ausschließlich in den Restmüll, selbst wenn biologisch abbaubare Beutel aus Maisstärke oder Kartoffelmaterial verwendet werden.
Hundekot kann krank machen – deshalb ist die Biotonne tabu
Der Hintergrund ist ernst: Hundekot kann gefährliche Krankheitserreger wie Würmer, Bakterien oder Viren enthalten. Diese sind nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen ansteckend. Deshalb ist die Entsorgung über die Biotonne in fast allen Gemeinden verboten.
Hundekot unterwegs entsorgen – was wirklich erlaubt ist
Beim Gassigehen dürfen verschlossene Beutel in öffentliche Mülleimer geworfen werden. Viele Städte haben dafür spezielle Behälter aufgestellt. Zu Hause gehört der Beutel in die eigene Restmülltonne – nicht in die der Nachbarn. Die Nutzung fremder Mülltonnen kann rechtliche Folgen oder Streit mit Anwohnern nach sich ziehen.
Gilt die Hundekot-Pflicht auch im Wald? Das sind die Ausnahmen
In abgelegenen Wäldern oder dichtem Gestrüpp ist das Entfernen des Hundekots nicht immer vorgeschrieben. Hier gelten oft andere Regeln – je nach Gemeinde. Dennoch gilt: Auf Gehwegen, Spielplätzen oder fremden Grundstücken muss der Hundehaufen immer entfernt werden.
Hundekot falsch entsorgt? So teuer kann es werden
Wer Hundekot einfach liegen lässt, muss mit Bußgeldern ab 75 Euro rechnen – in Dortmund und anderen Städten kann es deutlich teurer werden. Viele Kommunen stellen kostenlose Beutelspender zur Verfügung. Gullys, Wiesen oder Büsche sind keine Entsorgungsorte – auch nicht im Notfall. (fk)