
Gasversorger locken mit Biogas – aber nur wenige Tarife erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Foto: Hauke-Christian Dittrich
Biogas fürs Heizen: Worauf Verbraucher jetzt genau achten müssen
Seit dem Heizungsgesetz steigen Biogas-Angebote deutlich. Doch viele Tarife sind teuer und nicht GEG-konform.
Gasheizung im Fokus des Heizungsgesetzes
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das strengere Regeln für Heizungen vorgibt. Neubauten müssen ihre Heizungen bereits zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben. Für bestehende Gebäude greifen Übergangsfristen, die bis 2028 wirksam werden. Besonders betroffen sind die rund 50 Prozent der Haushalte, die noch mit Gas heizen. Wer künftig eine neue Anlage einbauen will, muss sicherstellen, dass diese mit einem hohen Anteil grüner Gase läuft – und genau hier kommen die Biogas-Tarife ins Spiel.
Zahl der Biogas-Tarife wächst rasant
Eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox zeigt: Die Zahl der angebotenen Biogas-Tarife hat sich seit 2023 fast verdoppelt – von 189 auf 326. Doch nur 42 dieser Angebote erfüllen tatsächlich die Anforderungen des GEG. In vielen Fällen liegt der Anteil an Biogas lediglich bei 10 bis 15 Prozent. Problematisch ist auch der Preis: Während herkömmliches Erdgas im Schnitt 11 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegen Biogas-Tarife bei durchschnittlich 15 Cent, mit Spitzenwerten von bis zu 20 Cent/kWh. Für viele Verbraucher wird das Heizen damit erheblich teurer.
Biogas bleibt kostspielig und umstritten
Der hohe Preis hat mehrere Ursachen: Die Herstellung ist aufwendig, Anlagen teuer, und bevor Biogas ins Netz eingespeist werden darf, muss es erst zu Biomethan aufbereitet werden. Laut Umweltbundesamt deckt Biomethan bisher gerade einmal zwei Prozent des Endenergieverbrauchs im Wärmesektor. Auch die Wirtschaftlichkeit ist fraglich: Bei einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh kostet ein Biogas-Tarif rund 1.800 Euro, während Wärmepumpen bei 800 Euro liegen – vor allem, wenn zusätzlich eigener Solarstrom genutzt wird.
Worauf Verbraucher unbedingt achten sollten
Verbraucherschützer warnen, dass nicht jedes „Biogas“-Angebot wirklich erneuerbar ist. Manche Versorger verkaufen fossiles Erdgas mit CO₂-Kompensation als „Ökogas“ oder „Klimagas“. Nur echtes Biomethan aus Abfällen gilt als klimafreundlich und GEG-konform. Wer sich für einen Biogas-Tarif entscheidet, sollte daher genau auf Herkunft und Zertifizierung achten. Denn nach 2028 haften Eigentümer, wenn ihre Gasheizung die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt – im schlimmsten Fall drohen Bußgelder. Das berichtet t-online.de. (isw)