Flughafen: Die große Anzeigetafel im Terminal 1 weist auf die Verspätungen hin.

In Brüssel wird aktuell über eine Neuregelung der Fluggastrechte diskutiert. Passagiere könnten das Nachsehen haben.

Foto: Andreas Arnold/dpa

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EU plant Reform beim Fluggastrecht: Passagiere sollten jetzt noch handeln!

22. August 2025 // 17:00

Flugverspätung, Ausfall oder Überbuchung? Noch gelten starke Rechte für Passagiere – doch die EU plant drastische Kürzungen. Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln.

Flugärger: Jetzt noch Entschädigung sichern

In Bremen und ganz Deutschland sorgt der Sommerflugverkehr erneut für Ärger: Verspätete Flieger, gestrichene Verbindungen und überbuchte Maschinen gehören zur Tagesordnung. Fast 100 Millionen Passagiere waren europaweit unterwegs – viele davon mit berechtigten Entschädigungsansprüchen. Doch aufgepasst: Die EU plant, Fluggastrechte deutlich einzuschränken.

EU-Reform könnte Entschädigungen massiv einschränken

In Brüssel wird aktuell über eine Neuregelung der Fluggastrechte diskutiert. Künftig könnten erst nach 5 bis 12 Stunden Verspätung Ansprüche bestehen – je nach Flugstrecke. Das würde viele Entschädigungen entfallen lassen, die heute noch selbstverständlich sind. Noch ist nichts beschlossen – aber: Wer betroffen ist, sollte seine Rechte jetzt aktiv wahrnehmen.

Fluggastrechte bei Verspätung, Ausfall oder Überbuchung

Laut EU-Verordnung 261/2004 steht Passagieren seit Jahren eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro zu, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Auch bei Annullierungen oder Überbuchungen gibt es klare Ansprüche – vom Ersatzflug bis zur Rückerstattung des Ticketpreises. Unwetter, Streiks oder technische Probleme gelten allerdings als „außergewöhnliche Umstände“ und schließen Entschädigungen häufig aus.

Zusätzlich haben Reisende Anspruch auf Betreuung vor Ort, etwa durch Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelübernachtung – abhängig von Dauer und Uhrzeit der Verzögerung. Das berichtet die ARAG.

Online-Check: So prüfen Sie Ihre Ansprüche

Mit dem Online-Tool des Bundesjustizministeriums lässt sich innerhalb weniger Minuten prüfen, ob ein Anspruch besteht.

Wichtig ist, alle Belege, Bordkarten und Mitteilungen gut aufzubewahren. Fotos von Anzeigetafeln, Verspätungen oder schriftliche Bestätigungen helfen, die Forderungen nachträglich durchzusetzen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – also nicht zu lange warten!

Anspruch durchsetzen – auch ohne Anwalt

Wer bei der Airline keine Antwort erhält, kann sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden. Beide Verfahren sind kostenlos – Voraussetzung ist, dass der direkte Kontakt zur Fluggesellschaft vorher erfolglos war. Nach spätestens zwei Monaten Wartezeit kann der Schlichtungsweg genutzt werden. (fk)