
Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt vor Fruchtgummis mit Muscimol.
Foto: Sebastian Kahnert/Symbolbild
Fliegenpilz-Gift in Süßigkeiten! Bundesamt schlägt Alarm
Muscimol in Süßigkeiten: Bundesamt warnt nach mehreren Fällen – schon geringe Mengen können gefährlich sein.
Vorsicht, giftige Süßigkeiten! Klinikfall nach Automatenkauf
In Hessen ist ein junger Mann im Oktober 2024 ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem er Gummibärchen aus einem Automaten gegessen hatte. Die Süßigkeiten enthielten Muscimol – ein stark wirksames Gift aus dem Fliegenpilz. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt nun vor diesem gefährlichen Trend, der sich in mehreren europäischen Ländern ausbreitet.
Rekordmeldungen im europäischen Warnsystem
Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) verzeichnete 2024 laut ruhr24.de über 5300 Meldungen – so viele wie nie zuvor. Auffällig waren mehrere Warnungen zu Süßwaren mit Muscimol, einem psychoaktiven Wirkstoff, der in Fruchtgummis nachgewiesen wurde. Allein deutsche Behörden meldeten sechs solcher Funde. Die Produkte werden häufig als „Legal Highs“ vermarktet, obwohl Experten selbst Erwachsenen vom Konsum abraten.
So wirkt Muscimol auf den Körper
Muscimol ähnelt der Gamma-Aminobuttersäure (GABA), einem wichtigen hemmenden Botenstoff im Gehirn. Bereits 5 Milligramm können erste Effekte auslösen, ab 7,5 Milligramm treten deutliche psychoaktive Wirkungen auf. Schon ein bis zwei Fruchtgummis können Halluzinationen, Verwirrung oder sogar Koma verursachen. Die Symptome reichen von Benommenheit über Übelkeit bis hin zu schweren Bewusstseinsstörungen.
Besondere Gefahr für Kinder
Das größte Risiko besteht darin, dass muscimolhaltige Produkte optisch normalen Süßigkeiten ähneln. Kinder könnten sie leicht verwechseln und größere Mengen verzehren, was das Risiko schwerer Vergiftungen deutlich erhöht. Behörden raten daher dringend, solche Produkte weder zu kaufen noch zu probieren – unabhängig vom Alter. Das berichtet das Portal ruhr24.de. (dm)
Dieser Artikel erschien erstmals am 12. August 2025 auf unserem Portal.