Im Sommer schnell barfuß oder mit Sandalen losfahren?

Im Sommer schnell barfuß oder mit Sandalen losfahren?

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Verbraucher

Gefährliche Mode: Warum Flip-Flops am Steuer zur Gefahr werden

30. August 2025 // 16:35

Bei Hitze steigt die Versuchung, mit Flip-Flops oder Sandalen ins Auto zu steigen. Zwar ist das rechtlich erlaubt, doch es kann riskant sein – und im Zweifel auch teuer, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Offene Schuhe oder Barfußfahren geben wenig Halt. Die Kraftübertragung auf die Pedale leidet – und das Risiko, versehentlich auf zwei Pedale zu treten oder hängen zu bleiben, steigt. Besser: Leichte Sportschuhe mit fester Sohle. Wer dennoch Sandalen tragen will, kann fürs Autofahren separate Schuhe bereithalten.

Rechtlich erlaubt – aber nicht immer folgenlos

Ein Verbot gibt es für Flip-Flops oder barfuß nicht. Kommt es jedoch zu einem Unfall und das Schuhwerk beeinflusst den Unfallhergang, kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen kürzen. Die Haftpflicht zahlt in jedem Fall – unabhängig vom Schuhwerk.

Einzelfall entscheidet über Fahrlässigkeit

Laut GDV ist allein das Tragen von Flip-Flops oder Sandalen noch kein grob fahrlässiges Verhalten. Ob eine Leistungskürzung gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa, wenn der Fahrer nachweislich die Kontrolle wegen des Schuhwerks verlor.

Ähnliche Regeln im Ausland

Auch im europäischen Ausland ist das Autofahren mit offenem Schuhwerk meist erlaubt. Der ADAC weist aber darauf hin: Entscheidend ist stets, dass man jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug hat – dazu zählt auch geeignetes Schuhwerk.


Dieser Artikel erschien erstmals Juni 2025. (dpa/kh)