Jemand springt ins Freibad. Die Freibadsaison läuft auf Hochtouren – Versicherungs-Experten haben typische Verhaltensweisen unter die juristische Lupe genommen.

Die Freibadsaison läuft auf Hochtouren – Versicherungs-Experten haben typische Verhaltensweisen unter die juristische Lupe genommen.

Foto: von Jutrczenka/dpa

Verbraucher

Selfies, Sprünge, Snacks: Die wichtigsten Freibad-Regeln im Überblick

25. Juli 2025 // 23:55

Pünktlich zur Hochsaison haben ARAG-Experten typische Verhaltensregeln in Freibädern einem juristischen Check unterzogen – mit einigen überraschenden Erkenntnissen.

Es wurden dabei nicht nur bekannte Verbote bestätigt, sondern auch rechtliche Grauzonen beleuchtet, etwa beim Thema Fotografieren.

Sprung vom Beckenrand: Lebensgefahr und rechtliche Konsequenzen

Ein Kopfsprung in zu flaches Wasser kann fatale Folgen haben – besonders für junge Männer. Laut DLRG sind Beckenrandsprünge in öffentlichen Freibädern deshalb grundsätzlich verboten. Erlaubt sind dagegen Sprünge von Startblöcken oder Sprungtürmen, sofern die Wassertiefe stimmt. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch einen Platzverweis.

Selfie im Freibad? Lieber vorher fragen!

Das Fotografieren ist nicht automatisch verboten, kann aber je nach Hausordnung eingeschränkt sein. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern – auch bei Selfies. In vielen Kommunen drohen Sanktionen, wenn Badegäste andere Personen ungefragt ablichten. Manche Bäder gehen sogar so weit, dass sie Handykameras mit Stickern abkleben lassen.

Eis im Wasser, Alkohol am Becken – was ist erlaubt?

Wer mit Getränken oder Snacks ins Wasser steigt, riskiert eine Verwarnung. Auch Alkohol und laute Musik sind in vielen Bädern tabu – zur Sicherheit und im Sinne des Miteinanders. Raucher müssen sich zudem an ausgewiesene Bereiche halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit dem Ausschluss vom Badebetrieb rechnen.

Kinderhaftung und Hundeverbot: Pflichten und Ausnahmen

Eltern tragen immer die Verantwortung für ihre Kinder – auch bei Anwesenheit von Bademeistern. Für Nichtschwimmer gelten strenge Regeln, und Schwimmhilfen bieten keinen vollständigen Schutz. Hunde sind in der Regel nicht erlaubt, mit Ausnahme spezieller Hundeschwimmtage am Saisonende. Auch hier haftet der Halter für eventuelle Schäden. (pm/axt)